Der Facebook-Post von Alice Weidel enthält Aussagen zu verschiedenen Themenkomplexen, weshalb diese von uns aufgeschlüsselt und einzeln betrachtet wurden. Für sich betrachtet stimmen die einzelnen Punkte — abgesehen von der Behauptung, dass die Meinungsfreiheit abgeschafft wurde. Insgesamt stellt der Post aber einen irreführenden Zusammenhang zwischen insgesamt vier verschiedenen Themen her und erhält von uns die Bewertung: stimmt eher nicht.
Am ersten Juli schrieb AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel auf Facebook, dass die Bundesbehörden im Schatten der Abstimmung um die “Ehe für alle” die Überwachung von Messenger-Diensten ermöglicht und die Meinungsfreiheit abgeschafft hätten. Darüber hinaus sei das Bankgeheimnis unbemerkt aufgehoben worden.
Unabhängig davon, ob die Sachverhalte im Einzelnen stimmen, unterstellt Weidel der Regierung, dass die genannten Beschlüsse bewusst in einem Zeitraum verabschiedet wurden, in dem Medien und Politik mit einem anderen Thema beschäftigt waren. Schauen wir uns dafür die Punkte und die zeitlichen Abläufe genauer an.
Es stimmt, dass die Bundesregierung ein Gesetz zur Überwachung von Messenger-Diensten wie WhatsApp und Telegram beschlossen hat. Ermittler dürfen auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses heimlich den sogenannten Staatstrojaner auf die Geräte von Verdächtigen laden. Über das hoch umstrittene und von der Opposition stark kritisierte Gesetz wurde in den Medien ausführlich berichtet. Den Beschluss fasste das Parlament am 22. Juni 2017, also fünf Tage bevor Angela Merkel mit der Aufhebung des Fraktionszwangs die Abstimmung über die “Ehe für alle” zur Gewissensfrage erklärte und den medialen Trubel darum überhaupt erst ins Rollen brachte. Alice Weidels These, dass der Beschluss von der Ehe für Lesben und Schwule überschattet wurde, geht hier also nicht auf. Am 7. Juli – also nachdem die “Ehe für alle” bereits im Bundestag beschlossen und nicht mehr mediales Top-Thema war- wurde sie zeitgleich mit dem Staatstrojaner-Gesetz vom Bundesrat verabschiedet.
Weidel behauptet in ihrem Post außerdem, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland abgeschafft wurde. Damit spielt die AfD-Spitzenkandidatin wahrscheinlich auf das hochumstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) an, das Facebook, Twitter und andere soziale Plattformen dazu zwingen soll, härter gegen Hetze im Netz vorzugehen und rechtswidrige Inhalte innerhalb bestimmter Fristen zu löschen. Kritiker beanstanden an dem Gesetz, dass börsennotierte Unternehmen Aufgaben der Justiz übernehmen, und sehen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Einen Entwurf legte die große Koalition bereits Mitte Mai vor, am 19. Juni wurde das Gesetz im Rechtsausschuss des Bundestages diskutiert. Daraufhin wurden am 26. Juni leichte Änderungen vorgenommen und am 30. Juni beschloss der Bundestag dann zeitgleich mit der Ehe für alle das NetzDG. Weidels Argumentation, dass die Debatte um die gleichgeschlechtliche Ehe zu der Zeit in der öffentlichen Wahrnehmung präsenter war als das NetzDG, ist hier schwer zu widerlegen. Ob die Bundesregierung den Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetztes bewusst so gewählt hat, um möglichst wenig Aufmerksamkeit zu erregen, wie Weidel unterstellt, ist schlicht nicht prüfbar.
Abwegig ist die Wortwahl Weidels, denn sie spricht nicht, wie andere Kritiker, von einer Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern behauptet, dass diese abgeschafft wurde. Dafür müsste es allerdings eine Grundgesetzänderung geben, die Artikel 5 restlos aus unserer Verfassung streichen würde. Das ist nicht geschehen und, auch wenn ein hoch umstrittenes Gesetz verabschiedet wurde, hat hierzulande weiterhin jeder “das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.”
Das dritte Thema, das Weidel in ihrem Post anführt, ist die Abschaffung des Bankgeheimnisses. Es stimmt, dass mit der Verabschiedung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG) der Paragraph § 30a der Abgabenordnung gestrichen und damit das steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben wurde. Das heißt, Banken müssen in Zukunft Auskunft über Steuerzahler erteilen, die bei ihnen ein Konto führen, wenn staatliche Finanzbehörden diese erfragen. Initiiert und beschlossen wurde das Gesetz allerdings vor der Debatte um die “Ehe für alle”. Die Diskussion begann im April 2016 im Zuge der Panama Papers. Das Gesetz soll verhindern, dass deutsche Steuerpflichtige ihr Geld mit Hilfe von Briefkastenfirmen am Fiskus vorbei schmuggeln. In puncto Bankgeheimnis gab es ohnehin nicht besonders viel abzuschaffen. Im Jahr 2005 hatte der damalige SPD-Finanzminister Hans Eichel das Gesetz bereits ziemlich ausgehöhlt. Am 27. April 2017 stimmte der Bundestag dem StUmgBG zu, am zweiten Juni wurde es vom Bundesrat verabschiedet und am 24. Juni im Bundesgesetzblatt verkündet.
Fazit: Abgesehen von dem aus der Luft gegriffenen Statement, die Meinungsfreiheit sei in Deutschland stillschweigend abgeschafft worden, hat Weidel in den anderen Punkten recht. Es stimmt, dass mit der Verabschiedung des StUmgBG das Bankgeheimnis aufgehoben wurde. Auch zur Überwachung von Messenger-Diensten wurde vom Bundestag ein umstrittenes Gesetz verabschiedet und eine Einschränkung der Meinungsfreiheit darf in Bezug auf das NetzDG durchaus beanstandet werden. Allerdings ist Weidels Vorwurf, dass all diese Gesetze bewusst mit der Debatte um die Ehe für alle überschattet wurden im Anbetracht der zeitlichen Abläufe irreführend und stimmt eher nicht.
Korrektur: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass das StUmgBG seit dem 24. Juni im BGB verankert ist. Das wurde geändert. Das Gesetzt wurde an dem Tag im Bundesgesetzblatt (BGBI) veröffentlicht.
Korrektur 2: In einer älteren Version des Artikels sind wir davon ausgegangen, dass sich Weidel mit der “Abschaffung der Meinungsfreiheit” auf das Staatstrojaner-Gesetz bezog. Aufmerksame Leser haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass sich ihre Kritik auf das NetzDG bezieht. Diesen Aspekt haben wir nun noch in den Artikel eingearbeitet. Auch das Fazit haben wir noch angepasst.
Weitere Checks zur Netzpolitik:
9 Gedanken zu „Die öffentliche Debatte wurde mit der Ehe für alle überlagert, während die Politik unter anderem völlig unbemerkt das Bankgeheimnis aufhob“
Kommentare sind geschlossen.
Also verdient die Aussage das Etikett:
“stimmt nicht, da übertrieben, trifft aber durchaus den Kern der Sache”
🙂
“Den Beschluss fasste das Parlament am 22. Juni 2017, also fünf Tage bevor Angela Merkel mit der Aufhebung des Fraktionszwangs die Abstimmung über die “Ehe für alle” zur Gewissensfrage erklärte.”
Offiziell gibt es doch gar keinen Fraktionszwang, offiziell ist doch jeder Abgeordnete seinem Gewissen verpflichtet. Impliziert der o.g. Satz nicht einen Verfassungsbruch Merkels? Oder habe ich mal wieder alles falsch verstanden mit dem Grundgesetz und der Demokratie und so?
(https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_38.html
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.)
Sie haben schon recht, der Fraktionszwang sollte eigentlich der Vergangenheit angehören, ist er aber nicht.
Genau aus diesem Grund sehe ich die bestehende, angebliche parlamentarische Demokratie als Parteiendiktatur.
Erdogan z.B. trieb es dann auf die Spitze als er seine Diktatur mit Präsidial Demokratie bezeichnete.
Ich sehe die Aussage Weidels auch als gut pointiert und durchaus gegeben.
Natürlich darf man solche bewusst provokative Aussagen nicht auf die Goldwaage legen, aber hier passt es selbst dann, da die Debatte um die #ehefüralle schon wesentlich früher erste Welle schlug.
Ich jedenfalls habe davon genug mitbekommen.
Die anderen genannten Beschlüsse höre ich gerade zum ersten Mal. #hochlebedieDemokratie
Dass solche Kritik ausgerechnet von der AfD kommt, die mMn eine Mischung aus NDP und FDP ist, und den gemeinen Bürger, der sich nach mehr Gleichberechtigung für alle und mehr Meinungsbeteiligung sehnt, anspricht, ist sehr traurig.
Denn genannter Politcocktail wird genau diesen Bürgern am allerwenigsten helfen.
Es wird genau so weiter jedes Recht ausgehöhlt und das Geld von Arm nach Reich umgeschichtet wie aktuell.
Dass man es heutzutage nicht mehr so offensichtlich machen kann, wie einst der große Bruder mit Gleichschaltungsgesetz & Co, macht die Sache nur noch gefärhlicher.
Politik ist heutzutage die Kunst so leise und unauffällig am Bürger vorbei zu reformieren wie möglich.
Es tut mir leid, dem kann ich nicht so ganz folgen, denn wenn man sich die Gewichtung der einzelnen Punkte in den Medien ansieht, kann man durchaus zu dieser Ansicht kommen. Wer außer interessierten Bürgerinnen und Bürgern verfolgt schon Gesetzgebungsverfahren? Gibt es nicht eine Verpflichtung der Medien ihre “Kunden” über alle Dinge zu informieren, die für die Allgemeinheit von Belang sind?!
Leider ist das schon lange nicht mehr so und wurde auch bei diesen Punkten deutlich. Das so etwas durch so manche Partei ausgeschlachtet wird, daran hat man sich ja schon gewöhnt.
Es ehrt Sie auch, dass Sie diese Punkte herausgearbeitet haben, leider wird dies der öffentlichen Wahrnehmung nicht gerecht.
Gehen Sie doch mal raus auf die Straße und befragen die Passanten. Ich bin überzeugt, dass die Mehrzahl der Frau Weidel zustimmen würde. Sie brauchen doch nur mal nachzusehen, welches Blatt der überregionalen Printmedien die Meldung, über die endgüldige Abschaffung des Bankgeheimnisses, eine Zeile wert war.
Ich wünsche dem Ansinnen ihres Internetauftrittes viel Erfolg, ob es aber auf diese Weise klappt, da habe ich meine Zweifel.
Sowohl hinsichtlich des NetzDG als auch des Einsatzes von Staatstrojanern wurde u.a. die Ehe für alle doch sehr offensichtlich für Burying genutzt. Gerade zu den Staatstrojanern ist die öffentliche Debatte quasi ausgeblieben und hat nur in den entsprechend Bürgerrechts- und IT-versierten Kreisen stattgefunden. In der Timeline fehlt z.B. hinsichtlich der Ehe für alle auch der Beschluss des Grünen Bundesparteitags vom 17.06.2017 der die Debatte dazu ja auslöste und den Stein ins Rollen brachte, die FDP folgte dem kurz später auch. Die Koalitionsoptionen Merkels wurden auch hinsichtlich dessen schon heiß in den Medien diskutiert, das verschiebt den Zeitrahmen noch einmal.
Auch wenn die Abschaffung des Bankgeheimnisses als einen von drei Punkten den die AfD-Politikerin hier nennt schon vorher beschlossen wurde, wäre es nicht abwegig, dass es auch kurz nach Inkrafttreten noch zu einem Aufschrei kommt. Dass andere Themen das in diesem Fall überlagert haben könnten ist nicht unplausibel.
Was Weidel hier sagt ist völlig berechtigt, wählen würde ich die AfD aus anderen Gründen dennoch nie.
“Wahrheit ist keine Frage der Perspektive.”
Dieser Artikel ist ein Beleg, dass schon das nicht unbedingt Stimmt, solange es nicht um den Wahrheitsbegriff der Formalwissenschaften geht.
Nichts für ungut aber ich denke Weidel meint mit Abschaffung der Meinungsfreiheit das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Das steht so auch in der Überschrift ihres Posts. Ist natürlich so wie sie das ausdrückt trotzdem Blödsinn.
Lieber Clemens,
Danke für den Hinweis. Ich hatte es so verstanden, dass sich Weidel mit der Überschrift des Posts +++Bitte teilen, solange das #NetzDG noch nicht greift+++ auf ihren Post allgemein bezieht und ihre Befürchtung, dass dieser gelöscht werden könnte, sobald das Netzwerkdurchsuchungsgesetzt dann greift.
Ihr Hinweis, dass sich die “Abschaffung der Meinungsfreiheit” direkt auf das NetzDG bezieht, macht natürlich auch Sinn. Wie sie ja selber schon sagen, ändert es nichts an der gesamten Bewertung des Checks, ist aber ein wichtiges Detail, dass wir noch mal genauer prüfen werden und dann ggf. einarbeiten.
Besten Dank, Anika Reker
Das NetzDG wird von sehr vielen Nutzern, quer durch alle Lager, als die defacto Abschaffung der Meinungsfreiheit gesehen. Twitter mit seinem angeblich nicht existenten Shadowban , befeuert diese Meinung noch.