Alice Weidel, AFD

» Die öffentliche Debatte wurde erfolgreich mit der ‚Ehe für alle‘ überlagert, während man nicht nur die Meinungsfreiheit abschaffte und die Überwachung von Messenger-Diensten möglich machte, sondern völlig unbemerkt auch noch das Bankgeheimnis aufhob.«

Der Face­book-Post von Alice Weidel enthält Aussa­gen zu verschie­de­nen Themen­kom­ple­xen, weshalb diese von uns aufge­schlüs­selt und einzeln betrach­tet wurden. Für sich betrach­tet stim­men die einzel­nen Punkte — abge­se­hen von der Behaup­tung, dass die Meinungs­frei­heit abge­schafft wurde. Insge­samt stellt der Post aber einen irre­füh­ren­den Zusam­men­hang zwischen insge­samt vier verschie­de­nen Themen her und erhält von uns die Bewer­tung: stimmt eher nicht.

Am ersten Juli schrieb AfD-Spit­zen­kan­di­da­tin Alice Weidel auf Face­book, dass die Bundes­be­hör­den im Schat­ten der Abstim­mung um die “Ehe für alle” die Über­wa­chung von Messen­ger-Diens­ten ermög­licht und die Meinungs­frei­heit abge­schafft hätten. Darüber hinaus sei das Bank­ge­heim­nis unbe­merkt aufge­ho­ben worden.

Unab­hän­gig davon, ob die Sach­ver­halte im Einzel­nen stim­men, unter­stellt Weidel der Regie­rung, dass die genann­ten Beschlüsse bewusst in einem Zeit­raum verab­schie­det wurden, in dem Medien und Poli­tik mit einem ande­ren Thema beschäf­tigt waren. Schauen wir uns dafür die Punkte und die zeit­li­chen Abläufe genauer an.

Es stimmt, dass die Bundes­re­gie­rung ein Gesetz zur Über­wa­chung von Messen­ger-Diens­ten wie Whats­App und Tele­gram beschlos­sen hat. Ermitt­ler dürfen auf Grund­lage eines rich­ter­li­chen Beschlus­ses heim­lich den soge­nann­ten Staats­tro­ja­ner auf die Geräte von Verdäch­ti­gen laden. Über das hoch umstrit­tene und von der Oppo­si­tion stark kriti­sierte Gesetz wurde in den Medien ausführ­lich berich­tet. Den Beschluss fasste das Parla­ment am 22. Juni 2017, also fünf Tage bevor Angela Merkel mit der Aufhe­bung des Frak­ti­ons­zwangs die Abstim­mung über die “Ehe für alle” zur Gewis­sens­frage erklärte und den media­len Trubel darum über­haupt erst ins Rollen brachte. Alice Weidels These, dass der Beschluss von der Ehe für Lesben und Schwule über­schat­tet wurde, geht hier also nicht auf. Am 7. Juli also nach­dem die “Ehe für alle” bereits im Bundes­tag beschlos­sen und nicht mehr media­les Top-Thema war- wurde sie zeit­gleich mit dem Staats­tro­ja­ner-Gesetz vom Bundes­rat verab­schie­det.

Weidel behaup­tet in ihrem Post außer­dem, dass die Meinungs­frei­heit in Deutsch­land abge­schafft wurde. Damit spielt die AfD-Spit­zen­kan­di­da­tin wahr­schein­lich auf das hoch­um­strit­tene Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz (NetzDG) an, das Face­book, Twit­ter und andere soziale Platt­for­men dazu zwin­gen soll, härter gegen Hetze im Netz vorzu­ge­hen und rechts­wid­rige Inhalte inner­halb bestimm­ter Fris­ten zu löschen. Kriti­ker bean­stan­den an dem Gesetz, dass börsen­no­tierte Unter­neh­men Aufga­ben der Justiz über­neh­men, und sehen eine Einschrän­kung der Meinungs­frei­heit. Einen Entwurf legte die große Koali­tion bereits Mitte Mai vor, am 19. Juni wurde das Gesetz im Rechts­aus­schuss des Bundes­ta­ges disku­tiert. Darauf­hin wurden am 26. Juni leichte Ände­run­gen vorge­nom­men und am 30. Juni beschloss der Bundes­tag dann zeit­gleich mit der Ehe für alle das NetzDG. Weidels Argu­men­ta­tion, dass die Debatte um die gleich­ge­schlecht­li­che Ehe zu der Zeit in der öffent­li­chen Wahr­neh­mung präsen­ter war als das NetzDG, ist hier schwer zu wider­le­gen. Ob die Bundes­re­gie­rung den Zeit­punkt der Verab­schie­dung des Gesetz­tes bewusst so gewählt hat, um möglichst wenig Aufmerk­sam­keit zu erre­gen, wie Weidel unter­stellt, ist schlicht nicht prüf­bar.

Abwe­gig ist die Wort­wahl Weidels, denn sie spricht nicht, wie andere Kriti­ker, von einer Einschrän­kung der Meinungs­frei­heit, sondern behaup­tet, dass diese abge­schafft wurde. Dafür müsste es aller­dings eine Grund­ge­setz­än­de­rung geben, die Arti­kel 5 rest­los aus unse­rer Verfas­sung strei­chen würde. Das ist nicht gesche­hen und, auch wenn ein hoch umstrit­te­nes Gesetz verab­schie­det wurde, hat hier­zu­lande weiter­hin jeder “das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbrei­ten.”

Das dritte Thema, das Weidel in ihrem Post anführt, ist die Abschaf­fung des Bank­ge­heim­nis­ses. Es stimmt, dass mit der Verab­schie­dung des Steu­er­um­ge­hungs­be­kämp­fungs­ge­set­zes (StUmgBG) der Para­graph § 30a der Abga­ben­ord­nung gestri­chen und damit das steu­er­li­che Bank­ge­heim­nis aufge­ho­ben wurde. Das heißt, Banken müssen in Zukunft Auskunft über Steu­er­zah­ler ertei­len, die bei ihnen ein Konto führen, wenn staat­li­che Finanz­be­hör­den diese erfra­gen. Initi­iert und beschlos­sen wurde das Gesetz aller­dings vor der Debatte um die “Ehe für alle”. Die Diskus­sion begann im April 2016 im Zuge der Panama Papers. Das Gesetz soll verhin­dern, dass deut­sche Steu­er­pflich­tige ihr Geld mit Hilfe von Brief­kas­ten­fir­men am Fiskus vorbei schmug­geln. In puncto Bank­ge­heim­nis gab es ohne­hin nicht beson­ders viel abzu­schaf­fen. Im Jahr 2005 hatte der dama­lige SPD-Finanz­mi­nis­ter Hans Eichel das Gesetz bereits ziem­lich ausge­höhlt. Am 27. April 2017 stimmte der Bundes­tag dem StUmgBG zu, am zwei­ten Juni wurde es vom Bundes­rat verab­schie­det und am 24. Juni im Bundes­ge­setz­blatt verkün­det.

Fazit: Abge­se­hen von dem aus der Luft gegrif­fe­nen State­ment, die Meinungs­frei­heit sei in Deutsch­land still­schwei­gend abge­schafft worden, hat Weidel in den ande­ren Punk­ten recht. Es stimmt, dass mit der Verab­schie­dung des StUmgBG das Bank­ge­heim­nis aufge­ho­ben wurde. Auch zur Über­wa­chung von Messen­ger-Diens­ten wurde vom Bundes­tag ein umstrit­te­nes Gesetz verab­schie­det und eine Einschrän­kung der Meinungs­frei­heit darf in Bezug auf das NetzDG durch­aus bean­stan­det werden. Aller­dings ist Weidels Vorwurf, dass all diese Gesetze bewusst mit der Debatte um die Ehe für alle über­schat­tet wurden im Anbe­tracht der zeit­li­chen Abläufe irre­füh­rend und stimmt eher nicht.

Korrek­tur: In einer frühe­ren Version des Arti­kels hieß es, dass das StUmgBG seit dem 24. Juni im BGB veran­kert ist. Das wurde geän­dert. Das Gesetzt wurde an dem Tag im Bundes­ge­setz­blatt (BGBI) veröf­fent­licht.

Korrek­tur 2: In einer älte­ren Version des Arti­kels sind wir davon ausge­gan­gen, dass sich Weidel mit der “Abschaf­fung der Meinungs­frei­heit” auf das Staats­tro­ja­ner-Gesetz bezog. Aufmerk­same Leser haben uns darauf aufmerk­sam gemacht, dass sich ihre Kritik auf das NetzDG bezieht. Diesen Aspekt haben wir nun noch in den Arti­kel einge­ar­bei­tet. Auch das Fazit haben wir noch ange­passt.

 


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Anika Reker

Autor: Anika Reker

Anika hat in Dortmund und Leipzig Kulturwissenschaften (B.A.) und Journalistik (M.A. noch in Arbeit) studiert und beginnt im Oktober ein Volontariat beim WDR in Köln. Bei stimmtdas.org ist sie für Redaktionelles und sozialmediales Trallala zuständig. Außerdem schreibt sie selbst Texte. Warum bei stimmtdas.org: War von der Idee, mit Freunden ein eigenes journalistisches Projekt auf ehrenamtlicher Basis auf die Beine zu stellen und nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, sofort angefixt.

9 Gedanken zu „Die öffent­li­che Debatte wurde mit der Ehe für alle über­la­gert, während die Poli­tik unter ande­rem völlig unbe­merkt das Bank­ge­heim­nis aufhob“

  1. Also verdient die Aussage das Etikett:
    “stimmt nicht, da über­trie­ben, trifft aber durch­aus den Kern der Sache”

    🙂

  2. Den Beschluss fasste das Parla­ment am 22. Juni 2017, also fünf Tage bevor Angela Merkel mit der Aufhe­bung des Frak­ti­ons­zwangs die Abstim­mung über die “Ehe für alle” zur Gewis­sens­frage erklärte.”

    Offi­zi­ell gibt es doch gar keinen Frak­ti­ons­zwang, offi­zi­ell ist doch jeder Abge­ord­nete seinem Gewis­sen verpflich­tet. Impli­ziert der o.g. Satz nicht einen Verfas­sungs­bruch Merkels? Oder habe ich mal wieder alles falsch verstan­den mit dem Grund­ge­setz und der Demo­kra­tie und so?
    (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_38.html
    Grund­ge­setz für die Bundes­re­pu­blik Deutsch­land
    Art 38
    (1) Die Abge­ord­ne­ten des Deut­schen Bundes­ta­ges werden in allge­mei­ner, unmit­tel­ba­rer, freier, glei­cher und gehei­mer Wahl gewählt. Sie sind Vertre­ter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisun­gen nicht gebun­den und nur ihrem Gewis­sen unter­wor­fen.
    (2) Wahl­be­rech­tigt ist, wer das acht­zehnte Lebens­jahr voll­endet hat; wähl­bar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Voll­jäh­rig­keit eintritt.
    (3) Das Nähere bestimmt ein Bundes­ge­setz.)

    1. Sie haben schon recht, der Frak­ti­ons­zwang sollte eigent­lich der Vergan­gen­heit ange­hö­ren, ist er aber nicht.
      Genau aus diesem Grund sehe ich die bestehende, angeb­li­che parla­men­ta­ri­sche Demo­kra­tie als Partei­en­dik­ta­tur.
      Erdo­gan z.B. trieb es dann auf die Spitze als er seine Dikta­tur mit Präsi­dial Demo­kra­tie bezeich­nete.

  3. Ich sehe die Aussage Weidels auch als gut poin­tiert und durch­aus gege­ben.
    Natür­lich darf man solche bewusst provo­ka­tive Aussa­gen nicht auf die Gold­waage legen, aber hier passt es selbst dann, da die Debatte um die #ehefüralle schon wesent­lich früher erste Welle schlug.
    Ich jeden­falls habe davon genug mitbe­kom­men.
    Die ande­ren genann­ten Beschlüsse höre ich gerade zum ersten Mal. #hoch­le­be­dieDe­mo­kra­tie

    Dass solche Kritik ausge­rech­net von der AfD kommt, die mMn eine Mischung aus NDP und FDP ist, und den gemei­nen Bürger, der sich nach mehr Gleich­be­rech­ti­gung für alle und mehr Meinungs­be­tei­li­gung sehnt, anspricht, ist sehr trau­rig.
    Denn genann­ter Polit­cock­tail wird genau diesen Bürgern am aller­we­nigs­ten helfen.
    Es wird genau so weiter jedes Recht ausge­höhlt und das Geld von Arm nach Reich umge­schich­tet wie aktu­ell.
    Dass man es heut­zu­tage nicht mehr so offen­sicht­lich machen kann, wie einst der große Bruder mit Gleich­schal­tungs­ge­setz & Co, macht die Sache nur noch gefärhli­cher.

    Poli­tik ist heut­zu­tage die Kunst so leise und unauf­fäl­lig am Bürger vorbei zu refor­mie­ren wie möglich.

  4. Es tut mir leid, dem kann ich nicht so ganz folgen, denn wenn man sich die Gewich­tung der einzel­nen Punkte in den Medien ansieht, kann man durch­aus zu dieser Ansicht kommen. Wer außer inter­es­sier­ten Bürge­rin­nen und Bürgern verfolgt schon Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren? Gibt es nicht eine Verpflich­tung der Medien ihre “Kunden” über alle Dinge zu infor­mie­ren, die für die Allge­mein­heit von Belang sind?!
    Leider ist das schon lange nicht mehr so und wurde auch bei diesen Punk­ten deut­lich. Das so etwas durch so manche Partei ausge­schlach­tet wird, daran hat man sich ja schon gewöhnt.
    Es ehrt Sie auch, dass Sie diese Punkte heraus­ge­ar­bei­tet haben, leider wird dies der öffent­li­chen Wahr­neh­mung nicht gerecht.
    Gehen Sie doch mal raus auf die Straße und befra­gen die Passan­ten. Ich bin über­zeugt, dass die Mehr­zahl der Frau Weidel zustim­men würde. Sie brau­chen doch nur mal nach­zu­se­hen, welches Blatt der über­re­gio­na­len Print­me­dien die Meldung, über die endgül­dige Abschaf­fung des Bank­ge­heim­nis­ses, eine Zeile wert war.
    Ich wünsche dem Ansin­nen ihres Inter­net­auf­trit­tes viel Erfolg, ob es aber auf diese Weise klappt, da habe ich meine Zwei­fel.

  5. Sowohl hinsicht­lich des NetzDG als auch des Einsat­zes von Staats­tro­ja­nern wurde u.a. die Ehe für alle doch sehr offen­sicht­lich für Bury­ing genutzt. Gerade zu den Staats­tro­ja­nern ist die öffent­li­che Debatte quasi ausge­blie­ben und hat nur in den entspre­chend Bürger­rechts- und IT-versier­ten Krei­sen statt­ge­fun­den. In der Time­line fehlt z.B. hinsicht­lich der Ehe für alle auch der Beschluss des Grünen Bundes­par­tei­tags vom 17.06.2017 der die Debatte dazu ja auslöste und den Stein ins Rollen brachte, die FDP folgte dem kurz später auch. Die Koali­ti­ons­op­tio­nen Merkels wurden auch hinsicht­lich dessen schon heiß in den Medien disku­tiert, das verschiebt den Zeit­rah­men noch einmal.
    Auch wenn die Abschaf­fung des Bank­ge­heim­nis­ses als einen von drei Punk­ten den die AfD-Poli­ti­ke­rin hier nennt schon vorher beschlos­sen wurde, wäre es nicht abwe­gig, dass es auch kurz nach Inkraft­tre­ten noch zu einem Aufschrei kommt. Dass andere Themen das in diesem Fall über­la­gert haben könn­ten ist nicht unplau­si­bel.
    Was Weidel hier sagt ist völlig berech­tigt, wählen würde ich die AfD aus ande­ren Grün­den dennoch nie.

    Wahr­heit ist keine Frage der Perspek­tive.”

    Dieser Arti­kel ist ein Beleg, dass schon das nicht unbe­dingt Stimmt, solange es nicht um den Wahr­heits­be­griff der Formal­wis­sen­schaf­ten geht.

  6. Nichts für ungut aber ich denke Weidel meint mit Abschaf­fung der Meinungs­frei­heit das Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz. Das steht so auch in der Über­schrift ihres Posts. Ist natür­lich so wie sie das ausdrückt trotz­dem Blöd­sinn.

    1. Lieber Clemens,

      Danke für den Hinweis. Ich hatte es so verstan­den, dass sich Weidel mit der Über­schrift des Posts +++Bitte teilen, solange das #NetzDG noch nicht greift+++ auf ihren Post allge­mein bezieht und ihre Befürch­tung, dass dieser gelöscht werden könnte, sobald das Netz­werk­durch­su­chungs­ge­setzt dann greift.
      Ihr Hinweis, dass sich die “Abschaf­fung der Meinungs­frei­heit” direkt auf das NetzDG bezieht, macht natür­lich auch Sinn. Wie sie ja selber schon sagen, ändert es nichts an der gesam­ten Bewer­tung des Checks, ist aber ein wich­ti­ges Detail, dass wir noch mal genauer prüfen werden und dann ggf. einar­bei­ten.
      Besten Dank, Anika Reker

      1. Das NetzDG wird von sehr vielen Nutzern, quer durch alle Lager, als die defacto Abschaf­fung der Meinungs­frei­heit gese­hen. Twit­ter mit seinem angeb­lich nicht exis­ten­ten Shadow­ban , befeu­ert diese Meinung noch.

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