In einer Debatte des baden-württembergischen Landtags bezeichnet der AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Meuthen einen Abgeordneten-Kollegen als Lügner und wurde dafür von der Landtagspräsidentin zur Ordnung gerufen. Meuthen stritt ab, gesagt zu haben, dass er sein Landtagsmandat parallel zum Mandat im Europaparlament „auf unbestimmte Zeit“ behalten wolle. In der Tat lassen sich keine Belege dafür finden, dass sich Meuthen dieser Formulierung bedient hätte. Er hat jedoch mehrfach ähnliche Aussagen mit identischem Sinn getätigt. Daher bewerten wir die Aussage Meuthens mit „stimmt überwiegend, ist aber irreführend.“
Der AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Meuthen wechselt bald ins Europäische Parlament und wird für eine Übergangszeit parallel auch noch sein Mandat im baden-württembergischen Landtag weiterführen.
In der Haushaltsdebatte des baden-württembergischen Landtags kommt der SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Stoch auf dieses Doppelmandat zu sprechen:
„Wir wurden gerade Zeugen eines geradezu grotesken Schauspiels wie sich einer, der sich hier ein Doppelmandat gönnen wollte, und zwar auf unbestimmte Zeit, wie er selber sagte, ertappt wurde und jetzt versucht, sich herauszureden und mit dem Finger auf Andere zeigt. Herr Meuthen, es wird Ihnen nicht gelingen, sich herauszureden.“
Darauf reagiert Jörg Meuthen mit einer Salve von Zwischenrufen in hörbar erregtem Ton, deren Wortlaut jedoch nicht durchgängig verständlich ist. Mehrfach ist zu vernehmen, dass Meuthen ruft, Stoch habe „gelogen“:
„Wann habe ich das gesagt? […] Lügner. […] Ja, er hat gelogen. Weil ich das nie gesagt habe. Natürlich. Habe ich nie gesagt, was Sie da behaupten! Habe ich ich nicht gesagt. Also behaupten Sie’s auch nicht. Dann ist gut. Ja, gelogen. Habe ich nämlich nicht gesagt.“
Daraufhin erteilt ihm die Landtagspräsidentin wegen der Verwendung des parlamentsunwürdigen Worts „Lügner“ einen Ordnungsruf.
Nach Interpretation der dpa, der wir uns hier anschließen, bezieht sich Meuthen vor allem auf die Formulierung „unbestimmte Zeit“ und wir prüfen im Folgenden, ob es stimmt, dass Meuthen gesagt hat, dass er auf unbestimmte Zeit sein Mandat in Baden-Württemberg behalten will, wie ihm SPD-Fraktionschef Stoch unterstellte.
Keine überzeugenden Belege für ein wörtliche Aussage
Zunächst: Es lassen sich keine überzeugenden Belege für die Aussage des SPD-Fraktionsvorsitzenden Stoch finden, dass Meuthen davon geredet habe sein Mandat auf „unbestimmte Zeit“ zu behalten. Weder gibt es schriftliche Quellen noch Video-Aufzeichnungen, in denen Meuthen diese Formulierung verwendet.
Allerdings gibt es Medienberichte, die davon sprechen, dass Meuthen sein Mandat erst in „unbestimmter Zukunft“ (BILD) abgeben wolle. Die rechts-nationale Zeitung Junge Freiheit zitiert Meuthen indirekt: „Für eine unbestimmte Übergangszeit bleibe er einfaches Mitglied im Landtag von Baden-Württemberg.“ (Die Junge Freiheit bezieht sich auf eine Pressekonferenz Meuthens, von der wir keine Aufzeichnung finden konnten.)
Insofern ist denkbar, dass sich SPD-Fraktionsvorsitzender Stoch auf diese Medienberichte stützt. Einen direkten Beleg für eine Aussage Meuthens gibt es allerdings nicht, es könnte sich hierbei auch um ungenaue Wiedergaben einzelner Medien handeln. Dafür spricht, dass nur sehr wenige Medien Meuthen mit dem Begriff der „unbestimmten Zeit“ zitieren.

Meuthen selbst hat sich mehrfach selbst zur Frage des Doppelmandats geäußert und in öffentlich zugänglichen Quellen andere Formulierungen verwendet. Einem Mitgliederbrief zufolge beabsichtige er keineswegs, ein Doppelmandat dauerhaft aufrechtzuerhalten und spricht von „einem unabdingbaren Zeitraum eines geordneten Übergangs“. An anderer Stelle schreibt er, „einen geordneten Übergang zu gewährleisten [und] den Fraktionsvorsitz erst zum Ende dieses Monats auf[zu]geben, also zum 30. November.“ Auch in einem SWR-Interview verwendet er die Formulierung nicht. Insofern gehen wir bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass Meuthen die in Rede stehende Formulierung nicht verwendet hat.
Äquivalente Formulierungen
Jedoch hat er nach unserer Interpretation inhaltsgleiche Ausdrücke gebraucht. In einem wiederholt er die Ankündigung, den Fraktionsvorsitz bis zum 30. November abzugeben, das Landtagsmandat aber „noch für eine gewisse Übergangszeit“ weiterzuführen. Wenn Meuthen hier von einer „gewissen“ Zeit spricht, ist diese Formulierung irreführend, da diese Zeitspanne tatsächlich nicht spezifiziert und damit ungewiss ist, also das Gegenteil dessen meint, was er ausdrückt. Diese Unbestimmtheit kommt auch in seiner Landtagsrede zum Ausdruck. Dort sagte Meuthen (2:23:00), dass er „in wenigen Tagen“ Bescheid geben werde über das weitere Vorgehen, wenn er „weiß, wann der geordnete Übergang vollzogen ist.“ Im weiteren Verlauf der Debatte spricht er von „einigen, wenigen Wochen“ und weigert sich, ein konkretes Datum zu nennen. Er wird sein Landtagsmandat also noch für eine endliche, aber unbestimmte Zeit weiterführen.
Es ist nicht auszuschließen, dass Jörg Meuthen einmal die Formulierung verwendet haben könnte, sein Doppelmandat „auf unbestimmte Zeit“ behalten zu wollen. Für eine solche Behauptung lassen sich jedoch keine Belege finden. In öffentlich zugänglichen Verlautbarungen verwendet Jörg Meuthen andere Formulierungen. Insofern stimmt es, wenn er abstreitet, diese Formulierung verwendet zu haben. Jedoch hat er nach unserer Interpretation inhaltlich äquivalente Aussagen getätigt, denen zufolge er sein Landtagsmandat tatsächlich auf „unbestimmte Zeit“ fortführen könnte.
Inwiefern bezichtigt Meuthen seinen Kollegen nun also zurecht der Lüge?
Weil Meuthen mit Blick auf die konkrete Formulierung Recht hat, inhaltlich aber in die irre führt, stufen wir Meuthens Äußerung als „stimmt überwiegend, ist aber irreführend“ ein.
Update 14.13 Uhr:
Wir haben die Pressestelle der SPD-Landtagsfraktion um Stellungnahme gebeten. In ihrer Antwort führt sie aus, dass wir „alle uns des Eindrucks nicht erwehren [konnten], dass der Zeitrahmen für die Inanspruchnahme des Doppelmandats sehr unkonkret ist, und somit nicht näher bestimmt – also unbestimmt — ist“. Dabei wird auf eine Reihe von Presseartikeln verwiesen. Die Antwort der SPD-Landtagsfraktion inklusive dieser Presseverweise ist hier einzusehen.