Jörg Meuthen, AFD

» Wann habe ich das gesagt? [...] Lügner. [...]  Ja, er hat gelogen. Weil ich das nie gesagt habe. Natürlich. Habe ich nie gesagt, was sie da behaupten! Habe ich ich nicht gesagt. Also behaupten sie’s auch nicht. Dann ist gut. Ja, gelogen. Habe ich nämlich nicht gesagt.«

In einer Debatte des baden-würt­tem­ber­gi­schen Land­tags bezeich­net der AfD-Frak­ti­ons­vor­sit­zende Jörg Meuthen einen Abge­ord­ne­ten-Kolle­gen als Lügner und wurde dafür von der Land­tags­prä­si­den­tin zur Ordnung geru­fen. Meuthen stritt ab, gesagt zu haben, dass er sein Land­tags­man­dat paral­lel zum Mandat im Euro­pa­par­la­ment „auf unbe­stimmte Zeit“ behal­ten wolle. In der Tat lassen sich keine Belege dafür finden, dass sich Meuthen dieser Formu­lie­rung bedient hätte. Er hat jedoch mehr­fach ähnli­che Aussa­gen mit iden­ti­schem Sinn getä­tigt. Daher bewer­ten wir die Aussage Meuthens mit „stimmt über­wie­gend, ist aber irre­füh­rend.“

Der AfD-Frak­ti­ons­vor­sit­zende Jörg Meuthen wech­selt bald ins Euro­päi­sche Parla­ment und wird für eine Über­gangs­zeit paral­lel auch noch sein Mandat im baden-würt­tem­ber­gi­schen Land­tag weiter­füh­ren.

In der Haus­halts­de­batte des baden-würt­tem­ber­gi­schen Land­tags kommt der SPD-Frak­ti­ons­vor­sit­zende Andreas Stoch auf dieses Doppel­man­dat zu spre­chen:

Wir wurden gerade Zeugen eines gera­dezu grotes­ken Schau­spiels wie sich einer, der sich hier ein Doppel­man­dat gönnen wollte, und zwar auf unbe­stimmte Zeit, wie er selber sagte, ertappt wurde und jetzt versucht, sich heraus­zu­re­den und mit dem Finger auf Andere zeigt. Herr Meuthen, es wird Ihnen nicht gelin­gen, sich heraus­zu­re­den.“

Darauf reagiert Jörg Meuthen mit einer Salve von Zwischen­ru­fen in hörbar erreg­tem Ton, deren Wort­laut jedoch nicht durch­gän­gig verständ­lich ist. Mehr­fach ist zu verneh­men, dass Meuthen ruft, Stoch habe „gelo­gen“:

Wann habe ich das gesagt? […] Lügner. […] Ja, er hat gelo­gen. Weil ich das nie gesagt habe. Natür­lich. Habe ich nie gesagt, was Sie da behaup­ten! Habe ich ich nicht gesagt. Also behaup­ten Sie’s auch nicht. Dann ist gut. Ja, gelo­gen. Habe ich nämlich nicht gesagt.“

Darauf­hin erteilt ihm die Land­tags­prä­si­den­tin wegen der Verwen­dung des parla­ments­un­wür­di­gen Worts „Lügner“ einen Ordnungs­ruf.

Nach Inter­pre­ta­tion der dpa, der wir uns hier anschlie­ßen, bezieht sich Meuthen vor allem auf die Formu­lie­rung „unbe­stimmte Zeit“ und wir prüfen im Folgen­den, ob es stimmt, dass Meuthen gesagt hat, dass er auf unbe­stimmte Zeit sein Mandat in Baden-Würt­tem­berg behal­ten will, wie ihm SPD-Frak­ti­ons­chef Stoch unter­stellte.

Keine über­zeu­gen­den Belege für ein wört­li­che Aussage
Zunächst: Es lassen sich keine über­zeu­gen­den Belege für die Aussage des SPD-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den Stoch finden, dass Meuthen davon gere­det habe sein Mandat auf „unbe­stimmte Zeit“ zu behal­ten. Weder gibt es schrift­li­che Quel­len noch Video-Aufzeich­nun­gen, in denen Meuthen diese Formu­lie­rung verwen­det.

Aller­dings gibt es Medi­en­be­richte, die davon spre­chen, dass Meuthen sein Mandat erst in „unbe­stimm­ter Zukunft“ (BILD) abge­ben wolle. Die rechts-natio­nale Zeitung Junge Frei­heit zitiert Meuthen indi­rekt: „Für eine unbe­stimmte Über­gangs­zeit bleibe er einfa­ches Mitglied im Land­tag von Baden-Würt­tem­berg.“ (Die Junge Frei­heit bezieht sich auf eine Pres­se­kon­fe­renz Meuthens, von der wir keine Aufzeich­nung finden konn­ten.)

Inso­fern ist denk­bar, dass sich SPD-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Stoch auf diese Medi­en­be­richte stützt. Einen direk­ten Beleg für eine Aussage Meuthens gibt es aller­dings nicht, es könnte sich hier­bei auch um unge­naue Wieder­ga­ben einzel­ner Medien handeln. Dafür spricht, dass nur sehr wenige Medien Meuthen mit dem Begriff der „unbe­stimm­ten Zeit“ zitie­ren.

Land­tag von Baden-Würt­tem­berg, 2013. (by Julian Herzog/CC BY-SA 3.0)

Meuthen selbst hat sich mehr­fach selbst zur Frage des Doppel­man­dats geäu­ßert und in öffent­lich zugäng­li­chen Quel­len andere Formu­lie­run­gen verwen­det. Einem Mitglie­der­brief zufolge beab­sich­tige er keines­wegs, ein Doppel­man­dat dauer­haft aufrecht­zu­er­hal­ten und spricht von „einem unab­ding­ba­ren Zeit­raum eines geord­ne­ten Über­gangs“. An ande­rer Stelle schreibt er, „einen geord­ne­ten Über­gang zu gewähr­leis­ten [und] den Frak­ti­ons­vor­sitz erst zum Ende dieses Monats auf[zu]geben, also zum 30. Novem­ber.“ Auch in einem SWR-Inter­view verwen­det er die Formu­lie­rung nicht. Inso­fern gehen wir bis zum Beweis des Gegen­teils davon aus, dass Meuthen die in Rede stehende Formu­lie­rung nicht verwen­det hat. 

Äqui­va­lente Formu­lie­run­gen

Jedoch hat er nach unse­rer Inter­pre­ta­tion inhalts­glei­che Ausdrü­cke gebraucht. In einem wieder­holt er die Ankün­di­gung, den Frak­ti­ons­vor­sitz bis zum 30. Novem­ber abzu­ge­ben, das Land­tags­man­dat aber „noch für eine gewisse Über­gangs­zeit“ weiter­zu­füh­ren. Wenn Meuthen hier von einer „gewis­sen“ Zeit spricht, ist diese Formu­lie­rung irre­füh­rend, da diese Zeit­spanne tatsäch­lich nicht spezi­fi­ziert und damit unge­wiss ist, also das Gegen­teil dessen meint, was er ausdrückt. Diese Unbe­stimmt­heit kommt auch in seiner Land­tags­rede zum Ausdruck. Dort sagte Meuthen (2:23:00), dass er „in weni­gen Tagen“ Bescheid geben werde über das weitere Vorge­hen, wenn er „weiß, wann der geord­nete Über­gang voll­zo­gen ist.“ Im weite­ren Verlauf der Debatte spricht er von „eini­gen, weni­gen Wochen“ und weigert sich, ein konkre­tes Datum zu nennen. Er wird sein Land­tags­man­dat also noch für eine endli­che, aber unbe­stimmte Zeit weiter­füh­ren.


Es ist nicht auszu­schlie­ßen, dass Jörg Meuthen einmal die Formu­lie­rung verwen­det haben könnte, sein Doppel­man­dat „auf unbe­stimmte Zeit“ behal­ten zu wollen. Für eine solche Behaup­tung lassen sich jedoch keine Belege finden. In öffent­lich zugäng­li­chen Verlaut­ba­run­gen verwen­det Jörg Meuthen andere Formu­lie­run­gen. Inso­fern stimmt es, wenn er abstrei­tet, diese Formu­lie­rung verwen­det zu haben. Jedoch hat er nach unse­rer Inter­pre­ta­tion inhalt­lich äqui­va­lente Aussa­gen getä­tigt, denen zufolge er sein Land­tags­man­dat tatsäch­lich auf „unbe­stimmte Zeit“ fort­füh­ren könnte. 

Inwie­fern bezich­tigt Meuthen seinen Kolle­gen nun also zurecht der Lüge?
Weil Meuthen mit Blick auf die konkrete Formu­lie­rung Recht hat, inhalt­lich aber in die irre führt, stufen wir Meuthens Äuße­rung als „stimmt über­wie­gend, ist aber irre­füh­rend“ ein.

 

Update 14.13 Uhr:

Wir haben die Pres­se­stelle der SPD-Land­tags­frak­tion um Stel­lung­nahme gebe­ten. In ihrer Antwort führt sie aus, dass wir „alle uns des Eindrucks nicht erweh­ren [konn­ten], dass der Zeit­rah­men für die Inan­spruch­nahme des Doppel­man­dats sehr unkon­kret ist, und somit nicht näher bestimmt – also unbe­stimmt — ist“. Dabei wird auf eine Reihe von Pres­se­ar­ti­keln verwie­sen. Die Antwort der SPD-Land­tags­frak­tion inklu­sive dieser Pres­se­ver­weise ist hier einzu­se­hen.