Die Behauptung des früheren stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linken, Klaus Ernst, dass eine Krankenpflegerin, die zum Pflegemindestlohn arbeitet, von Altersarmut bedroht ist, stimmt. Um eine Rente auf Grundsicherungsniveau zu erhalten, wäre ein höherer Stundenlohn notwendig.
In der Debattensendung Studio Friedman (Minute 10:50) am 05. Oktober 2017, warf Klaus Ernst der großen Koalition eine verfehlte Sozialpolitik vor, die zum Erfolg der AfD bei den Bundestagswahlen beigetragen habe. Die zunehmende Gefahr der Altersarmut illustriert er anhand eines Beispiels aus dem Gesundheitswesen: Eine alleinstehende, kinderlose Krankenpflegerin, die ohne Unterbrechung 45 Jahre lang zum gesetzlichen Pflegemindestlohn (ab 2018) von 10,55 Euro arbeite, lande mit ihrem gesetzlichen Rentenanspruch in der Altersarmut.
Klaus Ernst beruft sich in seinem Statement auf die Antwort, die er aufgrund einer gestellten Anfrage von der Bundesregierung erhalten hat. Da es keine eindeutige Definition von Armut oder Altersarmut gibt, orientiert sich die Begrifflichkeit am durchschnittlichen Bruttobedarf von EmpfängerInnen der Grundsicherung im Alter. Im Jahr 2016 betrug dieser 804 Euro. Die Krankenpflegerin, die der Politiker in der Talkshow als typisches Beispiel anführt, erwirtschaftet mit ihrer Arbeitsleistung einen Rentenanspruch von nur 782 Euro und liegt damit unter der von der Bundesregierung definierten Grenze der Altersarmut. Um eine Rente oberhalb dieser Grundsicherung zu erwirtschaften, „wäre aktuell rechnerisch ein Stundenlohn von 11,85 Euro erforderlich“, so die Bundesregierung in ihrer Antwort.
Die Auswirkung des sinkenden Standardrentenniveaus im unteren Einkommensbereich ist unter Rentenexperten schon lange bekannt. Bereits 2002 beschloss die damals noch Rot-Grüne Bundesregierung, die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.
In ihrem Wahlprogramm schlägt die Linke einen Mindestlohn von 12 Euro vor und im Sofortprogramm gegen Altersarmut fordert sie, eine steuerfinanzierte Mindestrente von 1050 Euro monatlich.
Fazit: Die Aussage des Linken-Politikers Klaus Ernst, dass ein Verdienst auf Mindestlohnniveau (ab 2018) zur Folge hat, im Alter eine Rente auf Grundsicherungsniveau zu erhalten, stimmt. Um eine Rente oberhalb dieses Niveaus zu erzielen, wäre mindestens ein Stundenlohn von 11,84 Euro erforderlich.
2 Gedanken zu „Eine Krankenpflegerin, die für den ab 2018 gültigen Mindestlohn von 10,55 Euro pro Stunde arbeitet, wird hinterher in Altersarmut landen.“
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Es ist erschreckend, wie sich das Thema Altersarmut hier bei uns in Deutschland entwickelt. Menschen, die ihr lebenlang gearbeitet haben, wissen nicht wie sie ihre Miete bezahlen sollen. Das muss endlich ein Ende haben.
Dem Kommentar von Thomas Schmidt kann man uneingeschränkt zustimmen