Klaus Ernst, Die Linke

» Eine Krankenpflegerin, die für den ab 2018 gültigen Mindestlohn von 10,55 Euro pro Stunde arbeitet, wird hinterher in Altersarmut landen.«

Die Behaup­tung des frühe­ren stell­ver­tre­ten­den Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den der Linken, Klaus Ernst, dass eine Kran­ken­pfle­ge­rin, die zum Pfle­ge­min­dest­lohn arbei­tet, von Alters­ar­mut bedroht ist, stimmt. Um eine Rente auf Grund­si­che­rungs­ni­veau zu erhal­ten, wäre ein höhe­rer Stun­den­lohn notwen­dig.

In der Debat­ten­sen­dung Studio Fried­man (Minute 10:50) am 05. Okto­ber 2017, warf Klaus Ernst der großen Koalition eine verfehlte Sozi­al­po­li­tik vor, die zum Erfolg der AfD bei den Bundes­tags­wah­len beigetra­gen habe. Die zuneh­mende Gefahr der Alters­ar­mut illus­triert er anhand eines Beispiels aus dem Gesund­heits­we­sen: Eine allein­ste­hende, kinder­lose Kran­ken­pfle­ge­rin, die ohne Unter­bre­chung 45 Jahre lang zum gesetz­li­chen Pfle­ge­min­dest­lohn (ab 2018) von 10,55 Euro arbeite, lande mit ihrem gesetz­li­chen Renten­an­spruch in der Altersarmut.

Klaus Ernst beruft sich in seinem State­ment auf die Antwort, die er aufgrund einer gestell­ten Anfrage von der Bundes­re­gie­rung erhal­ten hat. Da es keine eindeu­tige Defi­ni­tion von Armut oder Alters­ar­mut gibt, orien­tiert sich die Begriff­lich­keit am durch­schnitt­li­chen Brut­to­be­darf von Empfän­ge­rIn­nen der Grund­si­che­rung im Alter. Im Jahr 2016 betrug dieser 804 Euro. Die Kran­ken­pfle­ge­rin, die der Poli­ti­ker in der Talk­show als typi­sches Beispiel anführt, erwirt­schaf­tet mit ihrer Arbeits­leis­tung einen Renten­an­spruch von nur 782 Euro und liegt damit unter der von der Bundes­re­gie­rung defi­nier­ten Grenze der Alters­ar­mut. Um eine Rente ober­halb dieser Grund­si­che­rung zu erwirt­schaf­ten, „wäre aktu­ell rech­ne­risch ein Stun­den­lohn von 11,85 Euro erfor­der­lich“, so die Bundes­re­gie­rung in ihrer Antwort.

Die Auswir­kung des sinken­den Stan­dard­ren­ten­ni­veaus im unte­ren Einkom­mens­be­reich ist unter Renten­ex­per­ten schon lange bekannt. Bereits 2002 beschloss die damals noch Rot-Grüne Bundes­re­gie­rung, die Förde­rung der frei­wil­li­gen Alters­vor­sorge durch eine Alters­vor­sor­ge­zu­lage, um dieser Entwick­lung entge­gen­zu­wir­ken.

In ihrem  Wahl­pro­gramm schlägt die Linke einen Mindest­lohn von 12 Euro vor und im Sofort­pro­gramm gegen Alters­ar­mut fordert sie, eine steu­er­fi­nan­zierte Mindest­rente von 1050 Euro monat­lich.

Fazit: Die Aussage des Linken-Poli­ti­kers Klaus Ernst, dass ein Verdienst auf Mindest­lohn­ni­veau (ab 2018) zur Folge hat, im Alter eine Rente auf Grund­si­che­rungs­ni­veau zu erhal­ten, stimmt. Um eine Rente ober­halb dieses Niveaus zu erzie­len, wäre mindes­tens ein Stun­den­lohn von 11,84 Euro erfor­der­lich.

Thomas Schmidt

Autor: Thomas Schmidt

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2 Gedanken zu „Eine Kran­ken­pfle­ge­rin, die für den ab 2018 gülti­gen Mindest­lohn von 10,55 Euro pro Stunde arbei­tet, wird hinter­her in Alters­ar­mut landen.“

  1. Es ist erschre­ckend, wie sich das Thema Alters­ar­mut hier bei uns in Deutsch­land entwi­ckelt. Menschen, die ihr leben­lang gear­bei­tet haben, wissen nicht wie sie ihre Miete bezah­len sollen. Das muss endlich ein Ende haben.

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