» Die tatsäch­li­chen Kosten für die Voll­ver­sor­gung der Flücht­linge liegen deut­lich über 21 Milli­ar­den Euro.«

Der stell­ver­tre­tende AfD-Bundes­spre­cher Georg Pazder­ski behaup­tet in einer Pres­se­mit­tei­lung vom 18.05.2018, dass die deut­sche Bundes­re­gie­rung die tatsäch­li­chen Kosten für die Flücht­lings­krise verschweigt. Laut Pazder­ski liegen die Kosten für das Jahr 2017 bei 50 oder gar 55 Milli­ar­den Euro und nicht bei rund 21 Milli­ar­den, wie es einen Tag zuvor in verschie­de­nen Medi­en­be­rich­ten hieß. Diese Zahl wurde mitt­ler­weile durch einen Kabi­netts­be­schluss der Bundes­re­gie­rung bestä­tigt. Der AfD-Poli­ti­ker beruft sich in der Pres­se­mit­tei­lung auf das Insti­tut der Deut­schen Wirt­schaft und das Insti­tut für Wirt­schafts­for­schung. stimmtdas.org ist diesen Quel­len nach­ge­gan­gen und hat heraus­ge­fun­den, dass die Zahlen so nicht stim­men. Die 50 Milli­ar­den sind eine Aufsum­mie­rung aus Schät­zun­gen für die Jahre 2016 und 2017. Die 55 Milli­ar­den sind das obere Ende einer mögli­chen Spanne, die in einer Studie ange­ge­ben wurde. Die Bundes­re­gie­rung veröf­fent­licht regel­mä­ßig Berichte zu ihren Ausga­ben im Bereich Asyl- und Flücht­lings­po­li­tik. Der Vorwurf der Verschleie­rung und Intrans­pa­renz kann hier nicht gelten. Der Aussage von Pazder­ski verpas­sen wir deshalb ein klares „stimmt nicht“.

Geflüch­tete an der Grenze zwischen Serbien und Ungarn im August 2015. (Quelle: Gémes Sándor/SzomSzed; Wiki­me­dia)

Auf Anfrage, in welchen Studien der genann­ten Insti­tute die Zahlen genau zu finden sind, antwor­tete die Pres­se­stelle der AfD, dass man sich auf einen Gast­bei­trag Wolf­gang Boks in der Neuen Züri­cher Zeitung (NZZ)  bezo­gen habe. In dem Beitrag, der in der Kate­go­rie „Meinung“ im Septem­ber 2017 erschien, schreibt der Autor unter ande­rem: „Das Kieler Insti­tut für Wirt­schafts­for­schung kalku­liert mit bis zu 55 Milli­ar­den Euro pro Jahr.“

55 Milli­ar­den als Worst-Case-Szena­rio des Kieler Insti­tuts für Wirt­schafts­for­schung
Ende 2015 veröf­fent­lichte das Insti­tut tatsäch­lich das Ergeb­nis einer Simu­la­tion zur Schät­zung der Flücht­lings­kos­ten bis zum Jahr 2022. Nach dieser Prognose könn­ten sich die Kosten für Inte­gra­tion und Versor­gung auf 55 Milli­ar­den Euro pro Jahr belau­fen. Aller­dings beschreibt diese Schät­zung das teuerste Szena­rio. Im güns­tigs­ten Fall, auch den haben die Forscher prognos­ti­ziert, könn­ten die jähr­li­chen Kosten bei rund 25 Milli­ar­den Euro liegen, was die AfD in ihrer Pres­se­mit­tei­lung uner­wähnt lässt.

Das Insti­tut der Deut­schen Wirt­schaft distan­ziert sich
In dem Arti­kel der NZZ heißt es weiter: „Das Insti­tut der Deut­schen Wirt­schaft (IW) kommt auf den Betrag von 50 Milli­ar­den, den auch der Sach­ver­stän­di­gen­rat für 2017 errech­net hat.“ Das IW bestä­tigte, dass die Zahl 50 Milli­ar­den tatsäch­lich aus einem Kurz­be­richt stammt, den es Anfang 2016 veröf­fent­lichte. Die Summe bezieht sich aller­dings auf einen Zeit­raum von zwei Jahren, wie Pres­se­spre­cher Leonard Goebel gegen­über stimmtdas.org. erklärte. Die Autoren des Berichts schätz­ten damals, dass sich die staat­li­chen Ausga­ben für Unter­kunft und Verpfle­gung von Geflüch­te­ten auf rund 17 Milli­ar­den Euro im Jahr 2016 und auf ca. 23 Milli­ar­den Euro im Jahr 2017 summie­ren würden. „Die Aussage stimmt also nicht“, sagt Goebel in Bezug auf die Pres­se­mit­tei­lung der AfD. In einer weite­ren Studie von Anfang 2017 korri­gierte das Insti­tut die Summe aufgrund der gesun­ke­nen Flücht­lings­zah­len außer­dem um 3 Milli­ar­den Euro nach unten und schätzte, dass sich die staat­li­chen Kosten für die Flücht­lings­hilfe im Laufe des Jahres auf knapp 20 Milli­ar­den Euro belau­fen würden.

Der Sach­ver­stän­di­gen­rat hat die Zahl nie heraus­ge­ge­ben
Im Gast­bei­trag der NZZ, auf den sich die AfD beruft, heißt es, auch der Sach­ver­stän­di­gen­rat habe den 50-Milli­ar­den-Betrag errech­net. Der Sach­ver­stän­di­gen­rat zur Begut­ach­tung der gesamt­wirt­schaft­li­chen Entwick­lung, umgangs­sprach­lich auch als die fünf Wirt­schafts­wei­sen bezeich­net, gab im Jahres­be­richt 2015/2016 aller­dings keine Schät­zung für das Jahr 2017 ab. „Wir haben in unse­ren Veröf­fent­li­chun­gen keine Kosten­schät­zung von 50 Mrd. Euro abge­ge­ben“, erklärte eine Spre­che­rin auf Anfrage. Nach den aktu­ells­ten Berech­nun­gen (S. 289, Ziffer 583) des Sach­ver­stän­di­gen­ra­tes belau­fen sich die Ausga­ben für Flücht­lings­mi­gra­tion in den Jahren 2017 und 2018 auf maxi­mal 0,4 Prozent des Brut­to­in­lands­pro­duk­tes, was pro Jahr in etwa 10 bis 13 Milli­ar­den Euro entspricht. „Dieser Betrag liegt unter den Anga­ben der Bundes­re­gie­rung, da diese eine andere Abgren­zung vornimmt. Beispiels­weise werden von der Bundes­re­gie­rung noch 6,8 Mrd Euro für die ‚Bekämp­fung der Flucht­ur­sa­chen‘ einbe­zo­gen,“ so die Spre­che­rin.

Verschlei­ert die Regie­rung die Kosten für Grund­schu­len, Kinder­gar­ten­plätze, und Poli­zis­ten?
In der Pres­se­mit­tei­lung fordert Pazder­ski die Bundes­re­gie­rung abschlie­ßend dazu auf, „das Lügen und Verschlei­ern“ zu been­den und zum Beispiel zusätz­li­che Kosten für 180.000 Kinder­gar­ten­plätze für Migran­ten, 2.400 neue Grund­schu­len und 15.000 Poli­zis­ten trans­pa­rent zu machen. Die Zahlen stam­men eben­falls aus dem Arti­kel der NZZ. Gehen wir sie der Reihe nach durch:

180.000 Kinder­gar­ten­plätze für Kinder von Migran­tin­nen: Diese Zahl taucht online nirgendwo anders auf und es bleibt unklar, woher Pazder­ski bzw. der Gast­au­tor der NZZ sie genau bezie­hen. Aus dem Bericht über die Maßnah­men des Bundes zur Unter­stüt­zung von Ländern und Kommu­nen im Bereich der Flücht­lings- und Inte­gra­ti­ons­kos­ten, den die Bundes­re­gie­rung dem Bundes­tag jähr­lich vorge­legt, geht hervor, dass der Bund von 2017 bis 2020 insge­samt 1.126 Millio­nen Euro für den Ausbau der Kinder­ta­ges­be­treu­ung zahlt (S. 3–4) und sich so an den Kosten betei­ligt, die den Ländern und Kommu­nen durch die zusätz­li­che Aufnahme von Flücht­lin­gen entste­hen. Der Vorwurf, dass zusätz­li­che Kosten für Kitas verschwie­gen würden, ist unbe­rech­tigt.

2.400 Grund­schu­len: Diese Zahl stammt aus einer Studie der Bertels­mann-Stif­tung von Juli 2017. Darin heißt es (S. 6), aufgrund stei­gen­der Gebur­ten­zah­len und verstärk­ter Einwan­de­rung würden bis zum Jahr 2025 bundes­weit fast 2.400 neue Grund­schu­len benö­tigt. Die Zahl 2.400 ist also eine Hand­lungs­emp­feh­lung der Bertels­mann-Stif­tung. Der empfoh­lene Bedarf ist nur zum Teil auf erhöhte Schü­ler­zah­len durch Migra­tion zurück­zu­füh­ren. Was die Ausga­ben im Bereich Schul­bil­dung für Geflüch­tete angeht, so nennt die Bundes­re­gie­rung in ihrem letz­ten Bericht zu den Flücht­lings- und Inte­gra­ti­ons­kos­ten (S. 8) für das Jahr 2016 eine Summe von 87 Millio­nen Euro, die unter ande­rem für Maßnah­men zur Sprach­för­de­rung an Schu­len für Flücht­lings­kin­der ausge­ge­ben wurden. Auch hier macht die Bundes­re­gie­rung ihre zusätz­li­chen Ausga­ben trans­pa­rent.

Die 15.000 Poli­zis­tIn­nen stehen im aktu­el­len Koali­ti­ons­ver­trag. Darin verspricht die Regie­rung im Bereich der inne­ren Sicher­heit neue Stel­len in Bund und Ländern zu schaf­fen. Aufsto­cken will man unter ande­rem bei Sicher­heits­be­hör­den wie dem Bundes­kri­mi­nal­amt (BKA) und dem Verfas­sungs­schutz mit dem Ziel, Cyber-Krimi­na­li­tät und Terror zu bekämp­fen. Die AfD-Pres­se­mit­tei­lung sugge­riert, dass 15.000 neue Poli­zis­ten einge­stellt werden sollen, um sich allein mit Geflüch­te­ten zu beschäf­ti­gen. Auch das stimmt nicht.  

Was hat die Flücht­lings­krise laut Bundes­re­gie­rung gekos­tet?
In einem aktu­el­len Bericht, der Ende Mai vom Kabi­nett beschlos­sen wurde, heißt es, dass der Bund im Jahr 2017 insge­samt rund 20,8 Milli­ar­den Euro an Flücht­lings­hilfe geleis­tet hat. Davon gingen rund 6,6 Milli­ar­den Euro an die Länder und Kommu­nen, um sie bei der Inte­gra­tion der Geflüch­te­ten zu entlas­ten. Etwa 6,8 Milli­ar­den Euro inves­tierte Deutsch­land in die Bekämp­fung von Flucht­ur­sa­chen. Im aktu­el­len Finanz­plan der Bundes­re­gie­rung (S. 39, Tabelle 6) wird geschätzt, dass Kosten, die Bund und Ländern durch Asyl und Migra­tion entste­hen, in diesem Jahr wieder etwas anstei­gen werden, auf etwa 21,4 Milli­ar­den Euro.

Fazit: Die AfD stellt die offi­zi­el­len Zahlen der Bundes­re­gie­rung zur Flücht­lings­krise infrage und unter­stellt ihr die Verschleie­rung der wahren Kosten. Aller­dings hat die Partei keine vali­den Zahlen, mit denen sie ihre Vorwürfe bele­gen kann, wie dieser Fakten­check zeigt. Wenn man genauer hinschaut bzw. nicht zwei Jahre zu einem aufsum­miert, zeigt sich, dass die Anga­ben der Regie­rung sich mit den Schät­zun­gen des Insti­tuts für Wirt­schaft (IW) weit­ge­hend decken. Dieses hatte die Kosten für das Jahr 2017 auf 23 Milli­ar­den geschätzt. Nach den Berech­nun­gen der Wirt­schafts­wei­sen lagen die Ausga­ben im Jahr 2017 bei maxi­mal 13 Milli­ar­den Euro. Dabei rech­ne­ten die Exper­tIn­nen nur die Kosten in Deutsch­land ein und berück­sich­tig­ten nicht die Inves­ti­tio­nen im Ausland zur Bekämp­fung von Flucht­ur­sa­chen. Das Kieler Insti­tuts für Wirt­schafts­for­schung ließ in einer Studie einen brei­ten Spiel­raum von 25 bis zu 55 Milli­ar­den Euro. Die AfD verein­fachte hier massiv und nannte nur die Ober­grenze der Schät­zung, also die höchste Zahl. Diese und weitere Beispiele zeigen, dass genaue Kosten für die Aufnahme und Inte­gra­tion von Flücht­lin­gen schwer zu berech­nen sind, da oft eine allge­mein gültige Bemes­sungs­grund­lage fehlt. Der Bundes­re­gie­rung pauschal Verschleie­rung zu unter­stel­len, ist  jedoch schlicht­weg nicht korrekt, da Zahlen und Bilan­zen öffent­lich zugäng­lich sind.

Außer­dem wurden in der Pres­se­mit­tei­lung die Zahlen 180.000 Kinder­gar­ten­plätze für Migran­tIn­nen, 2.400 neue Grund­schu­len und 15.000 Poli­zis­tIn­nen genannt und in ein falsches Verhält­nis zur Frage nach den Kosten für Asyl­su­chende und deren Inte­gra­tion gestellt. Die Aussage Pazder­skis bzw. die gesamte Pres­se­mit­tei­lung bewer­tet stimmtdas.org daher mit „stimmt nicht“.

Sach­grund­lose Befris­tung: Nischen­pro­blem oder gesell­schaft­li­che Heraus­for­de­rung?

Sach­grund­lose Befris­tung: Nischen­pro­blem oder gesell­schaft­li­che Heraus­for­de­rung?

Fakten­check zur Sendung von Anne Will am 04. Februar 2018

Die sach­grund­lose Befris­tung von Arbeits­ver­trä­gen erregt die Gemü­ter, zumin­dest in der Poli­tik. Doch inter­es­siert sich über den poli­ti­schen Diskus­si­ons­zir­kel der Talk­shows hinaus noch jemand dafür? Betrifft diese Detail­frage über­haupt eine nennens­werte Anzahl von Beschäf­tig­ten in Deutsch­land? Wir haben die Fakten gecheckt.

Als das Thema sach­grund­lose Befris­tung gegen Halb­zeit der Sendung von Anne Will am vergan­ge­nen Sonn­tag­abend zur Spra­che kam, fielen die Gäste sich gegen­sei­tig ins Wort. Vor allem über die gesell­schaft­li­che Rele­vanz der Befris­tungs­re­ge­lung waren sich Justiz­mi­nis­ter Heiko Maas (SPD) und der neue Grünen-Partei­vor­sit­zende Robert Habeck unei­nig. Habeck warf den Unter­händ­le­rIn­nen vor, in den Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen die wirk­lich großen Probleme nicht anzu­ge­hen und sich statt­des­sen im Klein-Klein zu verlie­ren — mit Themen wie der sach­grund­lo­sen Befris­tung. „Wir haben weit­aus größere und struk­tu­relle Probleme”, sagte Habeck. Als Maas ihm darauf­hin vorschlug, das doch mal den hundert­tau­sen­den Betrof­fe­nen zu erklä­ren, ruderte Habeck zurück und betonte, dass er die Art und Weise wie in Deutsch­land Arbeits­ver­träge sach­grund­los und auch begrün­det befris­tet werden, für „scham­los” hält. Letzt­end­lich blieb er aber bei seinem Stand­punkt, dass es sich bei der sach­grund­lo­sen Befris­tung nicht um ein vorran­gi­ges Thema handele.

Wie viele Menschen betrifft die sach­grund­lose Befris­tung tatsäch­lich?
Die aktu­ells­ten Zahlen des Insti­tuts für stam­men aus dem Jahr 2016. 7,8 Prozent der in Deutsch­land betrieb­lich Beschäf­tig­ten hatten in diesem Jahr ledig­lich einen Vertrag auf Zeit. Insge­samt waren das knapp 3 Millio­nen Menschen. Seit 2007 schwankte diese Zahl kaum und lag konstant zwischen 7 und 8 Prozent.

Bei befris­te­ten Verträ­gen wird unter­schie­den, ob es sich um eine sach­grund­lose Befris­tung oder eine Befris­tung mit einem Sach­grund handelt. Zuletzt hat das IAB diese Unter­schei­dung in seinem jähr­li­chen abge­fragt. Demnach hatten 3,8 Prozent der Beschäf­tig­ten in Deutsch­land einen befris­te­ten Vertrag ohne dass Unter­neh­men einen Sach­grund nann­ten. Geht man davon aus, dass die Zahlen eini­ger­ma­ßen konstant geblie­ben sind, hat Minis­ter Maas recht, wenn er bei Anne Will davon spricht, dass Hundert­tau­sende von der sach­grund­lo­sen Befris­tung betrof­fen sind.

Am Anfang der Sendung (Minute 9:00) nahm Alice Weidel, Co-Vorsit­zende der AfD-Bundes­tags­frak­tion, zu dem Thema Stel­lung. Bei ihr klang es deut­lich drama­ti­scher, denn sie sprach davon, dass „unge­fähr die Hälfte der Arbeits­ver­träge in Deutsch­land im Jahr 2016 befris­tet wurden.” Diese Aussage stimmt, aller­dings nur in Bezug auf die in 2016 neu abge­schlos­se­nen Arbeits­ver­träge. Davon waren laut IAB rund 45 Prozent, also knapp die Hälfte, befris­tet. An der gesam­ten Zahl der betrieb­lich beschäf­tig­ten Arbeit­neh­mer­schaft in Deutsch­land machen Befris­tun­gen mit unter 8 Prozent aller­dings, wie oben erläu­tert, einen eher gerin­gen Teil aus.

Fazit: Ob es sich bei befris­te­ten Arbeits­ver­trä­gen um eine Ange­le­gen­heit erster, zwei­ter oder drit­ter Prio­ri­tät handelt, bleibt eine poli­ti­sche Bewer­tung, die wir hier nicht vorneh­men wollen. Es lässt sich aber fest­hal­ten: Die Befris­tung von Arbeits­ver­trä­gen ist kein Nischen­thema, sondern für viele hundert­tau­sende Arbeits­kräfte in Deutsch­land tägli­che Reali­tät. Dennoch sind in der Tat momen­tan deut­lich weni­ger Menschen in Deutsch­land direkt von befris­te­ten Arbeits­ver­trä­gen betrof­fen sind als von ande­ren arbeits­recht­li­chen Rege­lun­gen wie z. B. dem Mindest­lohn­ge­setz.


Info­box

Ist eine sach­grund­lose Befris­tung über­haupt proble­ma­tisch?
Die Nach­teile für den befris­tet Beschäf­tig­ten sind zahl­reich. Die Unge­wiss­heit  erschwert zum Beispiel die lang­fris­tige Lebens­pla­nung. Eine sach­grund­lose Befris­tung verhin­dert aller­dings zumin­dest, dass ein Ange­stell­ter in einem Betrieb über Jahre von einem Zeit­ver­trag in den nächs­ten stol­pert und die Kette der Unsi­cher­heit so ewig ausge­dehnt wird. Denn ohne die Angabe eines Sach­grun­des dürfen Arbeit­ge­ber maxi­mal Zeit­ver­träge über zwei Jahre vertei­len.

Sobald ein Betrieb einen von acht Sach­grün­den nach dem Teil­zeit- und Befris­tungs­ge­setz angibt, kann er eine Arbeits­kraft über Jahre in einer nie enden­den Kette aus befris­te­ten Verträ­gen beschäf­ti­gen. Als Grund reicht es zum Beispiel immer wieder vorüber­ge­hen­den Bedarf anzu­ge­ben. Mit einer Abschaf­fung der sach­grund­lo­sen Befris­tung, die in den Koali­ti­ons­ge­sprä­chen derzeit verhan­delt wird, wäre vielen der befris­tet Beschäf­tig­ten also nicht zwangs­läu­fig gehol­fen.

Veröffentlicht am Kategorien Nicht überprüfbarSchlagwörter Arbeitsmarkt, Grüne, Habeck, TV-Check

Der Bund hat die Mittel des Kata­stro­phen­schut­zes nicht gekürzt”

“Der Bund hat die Mittel des Kata­stro­phen­schut­zes nicht gekürzt”

Bundes­kanz­le­rin Angela Merkel (CDU) beharrte in einem Inter­view darauf, dass der Bund im Bereich Kata­stro­phen­schutz keine Mittel gekürzt hat. Ihre Aussage stimmt: Seit 2013 wurde der Haus­halt der Zivil- und Kata­stro­phen­schutz­or­ga­ni­sa­tion der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land, dem Tech­ni­schen Hilfs­werk (THW), deut­lich aufge­stockt. Auch für 2018 ist eine Stei­ge­rung vorge­se­hen, die im Vergleich zu den Jahren zuvor aller­dings deut­lich spar­sa­mer ausfällt. Seit 2007 hat der Bund den Ländern außer­dem über 4100 Fahr­zeuge für Feuer­weh­ren und Rettungs­dienste bereit­ge­stellt und damit zumin­dest gut 80 Prozent einer gemein­sam ausge­han­del­ten Ziel­vor­gabe erfüllt.

Am 21. Septem­ber disku­tierte Kanz­le­rin Angela Merkel im (Minute 23) mit einem Feuer­wehr­mann das Thema Sicher­heit. Der 36-jährige Florian aus Lübeck warf der Kanz­le­rin vor, dass der Bund sich immer mehr aus dem  Kata­stro­phen­schutz zurück­zieht. Für Fahr­zeuge stün­den zum Beispiel der Frei­wil­li­gen Feuer­wehr oder dem Tech­ni­schen Hilfs­werk (THW) immer weni­ger Geld zur Verfü­gung. Merkel konterte:  „Ich glaube, dass das nicht stimmt.“ Sie habe zwar die ganz genauen Zahlen gerade nicht parat und es könne natür­lich sein, dass die Mittel für Fahr­zeuge nicht immer mit den erfor­der­li­chen Nach­rüs­tun­gen Schritt halten. Außer­dem könne sie nicht für die einzel­nen Länder spre­chen. Fest stehe aber, dass der Bund die Ausga­ben für den Kata­stro­phen­schutz nicht gekürzt habe. Die Zahlen wolle Sie dem Frager gerne nach der Sendung per Mail zukom­men lassen.

Angela Merkel LIVE im Kanz­ler­check! Stellt eure Fragen an die Bundes­kanz­le­rin in den Kommen­ta­ren.

Posted by on Thurs­day, Septem­ber 21, 2017

 

Wir von stimmtdas.org dach­ten uns, dass es schade wäre, wenn der Inhalt dieser Mail nur im priva­ten Post­fach des Lübe­cker Feuer­wehr­man­nes landet. Deshalb haben wir Merkels Pres­se­stelle gebe­ten, uns eben­falls die verspro­che­nen Infor­ma­tio­nen zur Verfü­gung zu stel­len. Auf Anfrage teilte ein Spre­cher des Bundes­pres­se­am­tes mit, dass der Sach­haus­halt der Bundes­an­stalt THW sich seit 2013 um über 52 Millio­nen Euro erhöht und damit eine Stei­ge­rung von etwa 36 Prozent erfah­ren hat. Die öffent­lich einseh­ba­ren Zahlen des Bundes­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums zeigen, dass dies stimmt. Während dem THW im Jahr 2013 noch 178,8 Millio­nen zur Verfü­gung stan­den, verfügte die Bundes­an­stalt in diesem Jahr über 243 Millio­nen Euro.

Ein großer Teil dieser Finanz­spritze wurde im Novem­ber 2015 im Haus­halts­aus­schuss des Bundes­ta­ges beschlos­sen. Damals handelte die Union „hinsicht­lich der Bewäl­ti­gung der Asyl- und Flücht­lings­lage“ eine Stei­ge­rung des THW-Haus­hal­tes um über 43 Millio­nen Euro aus. Im Jahr 2016 lag der Gesamt­haus­halt für die Zivil- und Kata­stro­phen­schutz­or­ga­ni­sa­tion der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land damit dann bei fast 225 Millio­nen Euro ursprüng­lich waren nur etwa 180 Millio­nen Euro vorge­se­hen gewe­sen. Insge­samt stei­ger­ten sich die Mittel des THW von 2015 auf 2016 also um 19,5 Millio­nen Euro. Von 2016 auf 2017 wurde der Haus­halt um weitere gut 18 Millio­nen Euro aufge­stockt. Für den Haus­halt des kommen­den Jahres sieht der aktu­elle Entwurf im Vergleich zu den großen Sprün­gen aus den Vorjah­ren mit 4,3 Millio­nen eine deut­lich klei­nere Stei­ge­rung auf gut 247 Millio­nen Euro vor. Die Aussage von Angela Merkel, dass die Mittel für den Kata­stro­phen­schutz nicht gekürzt wurden, stimmt also.

Und was ist mit den Fahr­zeu­gen?

Da der Feuer­wehr­mann im Gespräch die Zahl der zur Verfü­gung stehen­den Fahr­zeuge ansprach, teilte der Regie­rungs­spre­cher mit, dass „im Novem­ber 2016 ein Fahr­zeu­gersatz­be­schaf­fungs­pro­gramm für das THW mit 100 Millio­nen Euro bis zum Jahr 2023 auf den Weg gebracht“ wurde. Dadurch soll­ten insge­samt 621 Last­wa­gen und Bergungs­fahr­zeuge ersetzt werden.

Wie steht es um die Ausstat­tung der Feuer­weh­ren im Land?

Für Brand­schutz ist in Deutsch­land nicht der Bund verant­wort­lich, sondern die Länder bzw. die einzel­nen Kommu­nen. Deshalb unter­schei­det sich die Finan­zie­rung der Feuer­weh­ren zum Teil von Bundes­land zu Bundes­land, wie Merkel im Gespräch mit dem Feuer­wehr­mann rich­tig anmerkte.

Was die Ausstat­tung mit Fahr­zeu­gen angeht, steht der Bund aller­dings in einer gewis­sen Verant­wor­tung gegen­über den Ländern: Laut Grund­ge­setz fällt der Schutz der Bevöl­ke­rung im Span­nungs- und Vertei­di­gungs­fall in den Zustän­dig­keits­be­reich des Bundes. Da dieser für solche Fälle aber keine voll­stän­dige Infra­struk­tur vorhal­ten kann, kann er auf die Ressour­cen der Länder zurück­grei­fen. Dafür stat­tet er wiederum die Länder unter ande­rem mit spezi­el­len Einsatz­fahr­zeu­gen aus, die diese auch für ihre Feuer­weh­ren nutzen können. Es besteht also auf Seiten des Bundes durch­aus eine gewisse Verant­wor­tung, was die Einsatz­fahr­zeuge der Feuer­weh­ren angeht.

Der Deut­sche Feuer­wehr­ver­band arbei­tet eng mit dem Bund zur Neustruk­tu­rie­rung und Umset­zung der Konzepte im Kata­stro­phen­schutz zusam­men“, erklärte eine Spre­che­rin auf unsere Frage, ob der Verband der Bundes­re­gie­rung eben­falls mangelnde Unter­stüt­zung vorwirft. Der Bund würde sich nicht zurück­zie­hen, sondern die Beschaf­fung weite­rer Fahr­zeuge voran­trei­ben, so die Spre­che­rin.

Im Jahr 2007 wurde in Abspra­che von Bund und Ländern eine Unter­stüt­zung im Rahmen des „Neuen Ausstat­tungs­kon­zepts“ beschlos­sen. Dieses sieht vor, dass der Bund den Ländern insge­samt über 5000 Fahr­zeuge (S. 4) unter ande­rem für den Brand­schutz und den Sani­täts­dienst zur Verfü­gung stellt. Für die Umset­zung des Konzepts stehen derzeit jähr­lich rund 53,5 Millio­nen Euro bereit. Mit 4155 neuen Fahr­zeu­gen ist aktu­ell ein Ausstat­tungs­grad von 82 Prozent erreicht. Im nächs­ten Jahr will der Bund weitere 306 Lösch­grup­pen­fahr­zeuge und 94 Schlauch­wa­gen bereit­stel­len, wie ein Regie­rungs­spre­cher stimmtdas.org mitteilte.

Fazit:

Die Aussage von Angela Merkel, dass die Mittel für den Kata­stro­phen­schutz nicht gekürzt wurden, stimmt. Seit 2013 und insbe­son­dere in den Jahren 2015 und 2016 wurde der Haus­halt des THW sogar deut­lich aufge­stockt. Auch für 2018 ist eine Stei­ge­rung vorge­se­hen, die mit 4,3 Millio­nen Euro aber deut­lich spar­sa­mer ausfällt, als die Finanz­sprit­zen aus den Vorjah­ren. Für die Feuer­weh­ren ist der Bund nicht direkt verant­wort­lich, arbei­tet aber mit ihnen zusam­men. Aus Sicht der bundes­wei­ten Inter­es­sen­ver­tre­tung der Feuer­weh­ren im Land, ist man mit der Zusam­men­ar­beit zufrie­den.

Veröffentlicht am Kategorien StimmtSchlagwörter CDU, Feuerwehrautos, Merkel, THW

Wir sind völker­recht­lich dazu verpflich­tet, den Fami­li­en­nach­zug von Flücht­lin­gen zu gewähr­leis­ten

Wir sind völker­recht­lich dazu verpflich­tet, den Fami­li­en­nach­zug von Flücht­lin­gen zu gewähr­leis­ten

Die Aussage von Angela Merkel, dass Deutsch­land „völker­recht­lich dazu verpflich­tet sei, dem Fami­li­en­nach­zug für aner­kannte Flücht­linge nach­zu­kom­men, stimmt. Der Anspruch ist aus dem Euro­pa­recht abge­lei­tet und im deut­schen Aufent­halts­ge­setz veran­kert.

Im TV-Duell am Sonn­tag fragte Mode­ra­tor Peter Kloep­pel Kanz­le­rin Angela Merkel, wie sie es in Zukunft mit dem momen­tan ausge­setz­ten Fami­li­en­nach­zug für subsi­diär geschützte Flücht­linge halten will. Merkel antwor­tete, dass erst Anfang nächs­ten Jahres darüber entschie­den werden solle. Zunächst müsse man dem Fami­li­en­nach­zug, zu dem es eine völker­recht­li­che Verpflich­tung gebe, nach­kom­men. Das bedeute, die Ange­hö­ri­gen von Flücht­lin­gen nach­zu­ho­len, die einen vollen Aufent­halts­sta­tus nach der Genfer Flücht­lings­kon­ven­tion (GFK) haben, so Merkel. Da sei man aber noch weit hinter­her. Lese­rIn­nen von stimmtdas.org haben gefragt, ob es tatsäch­lich eine völker­recht­li­che Verpflich­tung für den Fami­li­en­nach­zug gibt.

Um diese Frage zu beant­wor­ten, haben wir uns beim UN-Flücht­lings­hilfs­werk UNHCR erkun­digt. Laut deren Rechts­ex­per­tIn­nen steht die Fami­lie in der Genfer Flücht­lings­kon­ven­tion (GFK) zwar unter beson­de­rem Schutz, es leite sich aus dieser jedoch keine direkte Verpflich­tung für Staa­ten ab, den Nach­zug von Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen umzu­set­zen. In der GFK findet sich ledig­lich die Empfeh­lung, dass Regie­run­gen Maßnah­men ergrei­fen, welche „die Einheit der Fami­lie des Flücht­lings aufrecht­erhal­ten“ (siehe S. 138).

Quelle: www.anwalt.org

Die Verpflich­tung der Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung für Flücht­linge mit vollem Aufent­halts­sta­tus leite sich aus dem Euro­pa­recht ab, so die UNHCR-Exper­tIn­nen. Dort gibt es ein Recht auf Einreise für die enge­ren Fami­li­en­mit­glie­der von Flücht­lin­gen, das in § 29 des deut­schen Aufent­halts­ge­set­zes umge­setzt ist (Info­kas­ten II). „Inso­fern stimmt das Merkel-Zitat, dass es eine völker­recht­li­che Verpflich­tung zum Schutz der Fami­lie gibt,“ erklärt UNHCR-Spre­cher Martin Rentsch. Die Einreise der Menschen würden aber durch deut­sche und euro­päi­sche Gesetze gere­gelt.

 

Quelle: familie.asyl.net (S. 139)

Aller­dings gilt dieser völker­recht­li­che Anspruch, wie Merkel im TV-Duell korrekt erklärte, nur für aner­kannte Flücht­linge mit einem gesi­cher­ten Aufent­halts­sta­tus (also Gruppe 1. und 2., siehe Info­kas­ten I). „Ein auto­ma­ti­sches und bedin­gungs­lo­ses Nach­zugs­recht für Flücht­linge mit ledig­lich subsi­diä­ren Schutz­rech­ten gibt es weder nach deut­schem, euro­päi­schem oder inter­na­tio­na­lem Recht,“ bestä­tigt Dr. Wolf­gang Buer­stedde, Anwalt für Fami­li­en­nach­zug, auf Anfrage. Bis zum 17. März 2016 wurde das in Deutsch­land aller­dings noch anders gehand­habt. Erst mit der Verab­schie­dung des Asyl­pa­ket II entfiel der Anspruch für subsi­diäre Schutz­be­rech­tigte. Bis dahin galt ein Gesetz, welches dieser Gruppe hinsicht­lich des Fami­li­en­nach­zugs diesel­ben Rechte einräumte wie Asyl­be­rech­tig­ten und Konven­ti­ons­flücht­lin­gen. Von allen Asyl­an­trä­gen, die in 2017 bis Ende Juli entschie­den wurden, beka­men nur knapp 21 Prozent einen Status als aner­kannte Flücht­linge zuge­spro­chen. Etwa 17 Prozent der Antrags­stel­le­rIn­nen erhiel­ten ledig­lich subsi­diä­ren Schutz­sta­tus und sind damit nicht dazu berech­tigt, ihre Fami­lien nach Deutsch­land nach­zu­ho­len (siehe Graphik).

Fazit: Obwohl sich aus den Genfer Flücht­lings­kon­ven­tio­nen kein recht­lich verbind­li­cher Anspruch auf die Zusam­men­füh­rung von Flücht­lings­fa­mi­lien im jewei­li­gen Aufent­halts­land ablei­ten lässt, gibt es eine völker­recht­li­che Verpflich­tung – zumin­dest für Flücht­linge mit einem gesi­cher­ten Aufent­halts­sta­tus. Diese findet sich im Euro­pa­recht, welches im weite­ren Sinne als Völker­recht defi­niert ist. Die derzei­tige Ausset­zung des Rechts auf Fami­li­en­nach­zug für subsi­diäre Schutz­be­rech­tigte ist zwar umstrit­ten, recht­lich besteht für diese Gruppe aller­dings tatsäch­lich kein Anspruch. Die Aussage von Angela Merkel bekommt von uns deshalb ein klares stimmt.

Veröffentlicht am Kategorien StimmtSchlagwörter CDU, , Merkel3 Kommentare zu Wir sind völker­recht­lich dazu verpflich­tet, den Fami­li­en­nach­zug von Flücht­lin­gen zu gewähr­leis­ten

Wir haben einen Inves­ti­ti­ons­stau in unse­ren Schu­len von 34 Mrd. Euro. Jede zweite Schule in Deutsch­land ist sanie­rungs­be­dürf­tig.

SPD-Gene­ral­se­kre­tär Huber­tus Heil behaup­tet, dass an deut­schen Schu­len ein Inves­ti­ti­ons­stau von 34 Milli­ar­den Euro herrscht. Außer­dem sei jede zweite Schule im Land sanie­rungs­be­dürf­tig. Bezüg­lich des Inves­ti­ti­ons­staus stimmt die Aussage von Heil. Die Behaup­tung, dass die Hälfte der Schu­len im Land saniert werden muss, ist  proble­ma­ti­scher und nach Recher­chen von stimmtdas.org nicht prüf­bar. Es gibt in Deutsch­land keine Behör­den und keinen Verband, der einen Über­blick über die Anzahl der sanie­rungs­be­dürf­ti­gen Schu­len erhebt. Huber­tus Heil stützt seine Aussage auf einen veral­te­ten Zeitungs­ar­ti­kel. Da sich das State­ment aus zwei verschie­de­nen Themen­kom­ple­xen zusam­men­setzt, die unter­schied­lich zu bewer­ten sind, erhält es insge­samt von uns die Wertung stimmt teil­weise.

Am 17. Juli 2017 erklärte der SPD-Gene­ral­se­kre­tär Huber­tus Heil in einem Inter­view mit dem ZDF-Morgen­ma­ga­zin gleich zu Anfang, dass in Deutsch­land ein Inves­ti­ti­ons­stau in Schu­len von 34 Milli­ar­den Euro entstan­den sei. Die Zahl, die Heil im Inter­view nennt, stammt aus einer im Septem­ber 2016 veröf­fent­lich­ten Studie der KfW (Kredit­an­stalt für Wieder­auf­bau). Die Kredit­bank, an der der Bund mit knapp 32 Prozent unmit­tel­bar und mit knapp 47 Prozent mittel­bar betei­ligt ist, befragte die Kämme­rer der Kommu­nen der Bundes­re­pu­blik zu dem Thema. Nach Aussa­gen der kommu­na­len Haus­halts­ver­ant­wort­li­chen müss­ten insge­samt 34 Milli­ar­den Euro in die Schul­in­fra­struk­tur inves­tiert werden, um alten und neuen Anfor­de­run­gen wie der Inklu­sion oder der Inte­gra­tion von Geflüch­te­ten gerecht zu werden. Die Schät­zun­gen der Kämme­rer bezüg­lich des Inves­ti­ti­ons­be­darfs in ihren jewei­li­gen Kommu­nen bezie­hen sich auf das Jahr 2015. Auf Anfrage teilte die KfW mit, dass aufgrund der verbes­ser­ten Gesamt­si­tua­tion der deut­schen Kommu­nen der Betrag mitt­ler­weile etwas gesun­ken ist. Für das Jahr 2016 besteht laut KfW nur noch ein Inves­ti­ti­ons­stau von knapp 33 Milli­ar­den Euro. Trotz dieser leich­ten Abwei­chung stimmt die Aussage von Huber­tus Heil. Sein Büro hatte auf Anfrage erklärt, dass das Zitat auf der KfW-Studie basiert.

Quelle:www.dstgb.de, www.staedtetag.de

Anders sieht es mit dem zwei­ten Teil des State­ments aus, nach dem jede zweite Schule sanie­rungs­be­dürf­tig sei. Keine deut­sche Stelle führt eine Statis­tik über die Anzahl der sanie­rungs­be­dürf­ti­gen Schu­len im Land. Zentrale Bundes­be­hör­den wie das Bundes­mi­nis­te­rium für Bildung und Forschung (BMBF) haben keinen Über­blick und auch die Kultus­mi­nis­ter­kon­fe­renz (KMK) befasst sich ausschließ­lich mit inhalt­li­chen Fragen der Schul­po­li­tik. Hier­zu­lande sind die Kommu­nen als Schul­trä­ger zustän­dig für Schul­ge­bäude und damit auch für Baumaß­nah­men an diesen. Die KfW-Studie fragte die Kämme­rer aber nicht nach der Anzahl der sanie­rungs­be­dürf­ti­gen Gebäude, sondern bloß nach dem finan­zi­el­len Bedarf in den Kommu­nen, unter ande­rem eben für Schul­ge­bäude. Auf Anfrage von stimmtdas.org bestä­tigte die Kredit­bank, dass sie über keiner­lei Infor­ma­tio­nen bezüg­lich der Anzahl der sanie­rungs­be­dürf­ti­gen Schu­len verfügt. Die Pres­se­stelle von Huber­tus Heil verwies darauf­hin auf den Deut­schen Städte- und Gemein­de­bund (DStGB). Die Infor­ma­tion, dass die Hälfte der deut­schen Schu­len saniert werden müsse, würde von dem kommu­na­len Spit­zen­ver­band stam­men. Franz-Rein­hard Habbel, der Pres­se­spre­cher des Verban­des, wider­spricht dem jedoch. Er sagte gege­ben­über stimmtdas.org: „Die Aussage, dass jede zweite Schule betrof­fen ist, stammt defi­ni­tiv nicht vom DStGB.”

aus der Süddeut­schen Zeitung vom 12.10.2013
Quelle: Archiv des deut­schen Bundes­ta­ges.

Darauf hinge­wie­sen nannte eine Spre­che­rin von Huber­tus Heil einen Arti­kel aus der Süddeut­schen Zeitung, der am 12. Okto­ber 2013 erschie­nen ist, als Ursprungs­quelle. Darin heißt es: „Der Städ­te­tag hat den Sanie­rungs­be­darf an den fast 40.000 Schu­len bundes­weit auf rund 75 Milli­ar­den Euro für die nächs­ten 15 Jahre ange­setzt. Fast jede zweite Schule ist demnach betrof­fen.” Die Infor­ma­tion, auf die Huber­tus Heil seine Aussage stützt, ist also mindes­tens vier Jahre alt. Um einzu­schät­zen, ob die Prognose auch nach mehre­ren Jahren noch Gültig­keit besitzt oder ob sich die Situa­tion grund­le­gend geän­dert hat, baten wir den Städ­te­tag (DST) um eine Einschät­zung. Eine Spre­che­rin teilte mit, dass der DST keine eige­nen Daten erhebt und sich beim Thema Sanie­rungs­be­dürf­tig­keit von Schu­len in Deutsch­land auf Zahlen aus dem KfW-Kommu­nal­pa­nel stützt. Man hätte vergeb­lich versucht heraus­zu­fin­den, woher die Infor­ma­tion aus dem Artikel aus der Süddeut­schen damals stammte und könne diese somit nicht bestä­ti­gen.

Fazit: Für Schul­bau­ten und deren Sanie­rung sind in Deutsch­land die einzel­nen Kommu­nen zustän­dig. Diese werden im Rahmen des KfW-Kommu­nal­pa­nels regel­mä­ßig zum Inves­ti­ti­ons­be­darf befragt, aller­dings nicht zu der Anzahl der sanie­rungs­be­dürf­ti­gen Gebäude. Kommu­nale Spit­zen­ver­bände wie der DStGB und der DST erhe­ben selbst keine Daten zu dem Thema. Mit seiner Aussage, dass in Deutsch­land jede zweite Schule saniert werden muss, stützt Huber­tus Heil sich nach Anga­ben seines Büros auf einen knapp vier Jahre alten Zeitungs­ar­ti­kel. Aufgrund ihres Alters ist diese Quelle frag­wür­dig. Zudem kann der dort zitierte Verband die Angabe nicht bestä­ti­gen. Während der Teil von Heils Aussage, der sich auf den Inves­ti­ti­ons­stau von 34 Milli­ar­den bezieht, stimmt, ist der zweite Teil des Zitats also nicht prüf­bar. Niemand konnte die Zahl bestä­ti­gen und Heils Büro nennt eine wenig über­zeu­gende Quelle. Insge­samt erhält das State­ment von uns deshalb den Bewer­tungs­stem­pel stimmt teil­weise.


Regel­mä­ßige Infos von stimmtdas.org gewünscht?

Folge uns auf , oder abon­niere unse­ren News­let­ter


Die öffent­li­che Debatte wurde mit der Ehe für alle über­la­gert, während die Poli­tik unter ande­rem völlig unbe­merkt das Bank­ge­heim­nis aufhob

Der Face­book-Post von Alice Weidel enthält Aussa­gen zu verschie­de­nen Themen­kom­ple­xen, weshalb diese von uns aufge­schlüs­selt und einzeln betrach­tet wurden. Für sich betrach­tet stim­men die einzel­nen Punkte — abge­se­hen von der Behaup­tung, dass die Meinungs­frei­heit abge­schafft wurde. Insge­samt stellt der Post aber einen irre­füh­ren­den Zusam­men­hang zwischen insge­samt vier verschie­de­nen Themen her und erhält von uns die Bewer­tung: stimmt eher nicht.

Am ersten Juli schrieb AfD-Spit­zen­kan­di­da­tin Alice Weidel auf Face­book, dass die Bundes­be­hör­den im Schat­ten der Abstim­mung um die “Ehe für alle” die Über­wa­chung von Messen­ger-Diens­ten ermög­licht und die Meinungs­frei­heit abge­schafft hätten. Darüber hinaus sei das Bank­ge­heim­nis unbe­merkt aufge­ho­ben worden.

Unab­hän­gig davon, ob die Sach­ver­halte im Einzel­nen stim­men, unter­stellt Weidel der Regie­rung, dass die genann­ten Beschlüsse bewusst in einem Zeit­raum verab­schie­det wurden, in dem Medien und Poli­tik mit einem ande­ren Thema beschäf­tigt waren. Schauen wir uns dafür die Punkte und die zeit­li­chen Abläufe genauer an.

Es stimmt, dass die Bundes­re­gie­rung ein Gesetz zur Über­wa­chung von Messen­ger-Diens­ten wie Whats­App und Tele­gram beschlos­sen hat. Ermitt­ler dürfen auf Grund­lage eines rich­ter­li­chen Beschlus­ses heim­lich den soge­nann­ten Staats­tro­ja­ner auf die Geräte von Verdäch­ti­gen laden. Über das hoch umstrit­tene und von der Oppo­si­tion stark kriti­sierte Gesetz wurde in den Medien ausführ­lich berich­tet. Den Beschluss fasste das Parla­ment am 22. Juni 2017, also fünf Tage bevor Angela Merkel mit der Aufhe­bung des Frak­ti­ons­zwangs die Abstim­mung über die “Ehe für alle” zur Gewis­sens­frage erklärte und den media­len Trubel darum über­haupt erst ins Rollen brachte. Alice Weidels These, dass der Beschluss von der Ehe für Lesben und Schwule über­schat­tet wurde, geht hier also nicht auf. Am 7. Juli also nach­dem die “Ehe für alle” bereits im Bundes­tag beschlos­sen und nicht mehr media­les Top-Thema war- wurde sie zeit­gleich mit dem Staats­tro­ja­ner-Gesetz vom Bundes­rat verab­schie­det.

Weidel behaup­tet in ihrem Post außer­dem, dass die Meinungs­frei­heit in Deutsch­land abge­schafft wurde. Damit spielt die AfD-Spit­zen­kan­di­da­tin wahr­schein­lich auf das hoch­um­strit­tene Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz (NetzDG) an, das Face­book, Twit­ter und andere soziale Platt­for­men dazu zwin­gen soll, härter gegen Hetze im Netz vorzu­ge­hen und rechts­wid­rige Inhalte inner­halb bestimm­ter Fris­ten zu löschen. Kriti­ker bean­stan­den an dem Gesetz, dass börsen­no­tierte Unter­neh­men Aufga­ben der Justiz über­neh­men, und sehen eine Einschrän­kung der Meinungs­frei­heit. Einen Entwurf legte die große Koali­tion bereits Mitte Mai vor, am 19. Juni wurde das Gesetz im Rechts­aus­schuss des Bundes­ta­ges disku­tiert. Darauf­hin wurden am 26. Juni leichte Ände­run­gen vorge­nom­men und am 30. Juni beschloss der Bundes­tag dann zeit­gleich mit der Ehe für alle das NetzDG. Weidels Argu­men­ta­tion, dass die Debatte um die gleich­ge­schlecht­li­che Ehe zu der Zeit in der öffent­li­chen Wahr­neh­mung präsen­ter war als das NetzDG, ist hier schwer zu wider­le­gen. Ob die Bundes­re­gie­rung den Zeit­punkt der Verab­schie­dung des Gesetz­tes bewusst so gewählt hat, um möglichst wenig Aufmerk­sam­keit zu erre­gen, wie Weidel unter­stellt, ist schlicht nicht prüf­bar.

Abwe­gig ist die Wort­wahl Weidels, denn sie spricht nicht, wie andere Kriti­ker, von einer Einschrän­kung der Meinungs­frei­heit, sondern behaup­tet, dass diese abge­schafft wurde. Dafür müsste es aller­dings eine Grund­ge­setz­än­de­rung geben, die Arti­kel 5 rest­los aus unse­rer Verfas­sung strei­chen würde. Das ist nicht gesche­hen und, auch wenn ein hoch umstrit­te­nes Gesetz verab­schie­det wurde, hat hier­zu­lande weiter­hin jeder “das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbrei­ten.”

Das dritte Thema, das Weidel in ihrem Post anführt, ist die Abschaf­fung des Bank­ge­heim­nis­ses. Es stimmt, dass mit der Verab­schie­dung des Steu­er­um­ge­hungs­be­kämp­fungs­ge­set­zes (StUmgBG) der Para­graph § 30a der Abga­ben­ord­nung gestri­chen und damit das steu­er­li­che Bank­ge­heim­nis aufge­ho­ben wurde. Das heißt, Banken müssen in Zukunft Auskunft über Steu­er­zah­ler ertei­len, die bei ihnen ein Konto führen, wenn staat­li­che Finanz­be­hör­den diese erfra­gen. Initi­iert und beschlos­sen wurde das Gesetz aller­dings vor der Debatte um die “Ehe für alle”. Die Diskus­sion begann im April 2016 im Zuge der Panama Papers. Das Gesetz soll verhin­dern, dass deut­sche Steu­er­pflich­tige ihr Geld mit Hilfe von Brief­kas­ten­fir­men am Fiskus vorbei schmug­geln. In puncto Bank­ge­heim­nis gab es ohne­hin nicht beson­ders viel abzu­schaf­fen. Im Jahr 2005 hatte der dama­lige SPD-Finanz­mi­nis­ter Hans Eichel das Gesetz bereits ziem­lich ausge­höhlt. Am 27. April 2017 stimmte der Bundes­tag dem StUmgBG zu, am zwei­ten Juni wurde es vom Bundes­rat verab­schie­det und am 24. Juni im Bundes­ge­setz­blatt verkün­det.

Fazit: Abge­se­hen von dem aus der Luft gegrif­fe­nen State­ment, die Meinungs­frei­heit sei in Deutsch­land still­schwei­gend abge­schafft worden, hat Weidel in den ande­ren Punk­ten recht. Es stimmt, dass mit der Verab­schie­dung des StUmgBG das Bank­ge­heim­nis aufge­ho­ben wurde. Auch zur Über­wa­chung von Messen­ger-Diens­ten wurde vom Bundes­tag ein umstrit­te­nes Gesetz verab­schie­det und eine Einschrän­kung der Meinungs­frei­heit darf in Bezug auf das NetzDG durch­aus bean­stan­det werden. Aller­dings ist Weidels Vorwurf, dass all diese Gesetze bewusst mit der Debatte um die Ehe für alle über­schat­tet wurden im Anbe­tracht der zeit­li­chen Abläufe irre­füh­rend und stimmt eher nicht.

Korrek­tur: In einer frühe­ren Version des Arti­kels hieß es, dass das StUmgBG seit dem 24. Juni im BGB veran­kert ist. Das wurde geän­dert. Das Gesetzt wurde an dem Tag im Bundes­ge­setz­blatt (BGBI) veröf­fent­licht.

Korrek­tur 2: In einer älte­ren Version des Arti­kels sind wir davon ausge­gan­gen, dass sich Weidel mit der “Abschaf­fung der Meinungs­frei­heit” auf das Staats­tro­ja­ner-Gesetz bezog. Aufmerk­same Leser haben uns darauf aufmerk­sam gemacht, dass sich ihre Kritik auf das NetzDG bezieht. Diesen Aspekt haben wir nun noch in den Arti­kel einge­ar­bei­tet. Auch das Fazit haben wir noch ange­passt.

 


Weitere Checks zur Netz­po­li­tik: