Wie viele Leopard-Kampf­pan­zer hat Deutsch­land wann an die Türkei verkauft und handelt es sich dabei um einen Bruch des Völker­rechts?

Seit Ende Januar 2018 gehen türki­sche Streit­kräfte gegen kurdi­sche Mili­zen in Syrien vor. Die Lage ist komplex und unüber­sicht­lich, doch was sicht­bar ist, sind Bilder von aus Deutsch­land gelie­fer­ten Leopard-Kampf­pan­zern. Ein Spre­cher des Auswär­ti­gen Amtes bestä­tigt, dass nach Anga­ben der türki­schen Regie­rung aus Deutsch­land gelie­ferte Leopard 2A4 Panzer im Rahmen der soge­nann­ten Opera­tion „Oliven­zweig“ der türki­schen Streit­kräfte einge­setzt werden. Auch wenn die Opera­tion seit der Einnahme der Stadt Afrin Ende März offen­bar been­det ist, die Debatte über Völker­rechts­ver­let­zun­gen und die Einstel­lung jeder mili­tä­ri­schen Zusam­men­ar­beit und jedes Rüstungs­ge­schäft mit dem NATO-Mitglied Türkei dauert an. Fakt ist, dass 1. deut­sche Leopard-Kampf­pan­zer vermehrt in die Türkei expor­tiert wurden und 2. diese im ggf. völker­rechts­wid­ri­gen Einsatz der Türkei im Syrien-Konflikt einge­setzt wurden. Durch mehrere Neben­be­din­gun­gen kann rein recht­lich (im Moment!) keine völker­recht­li­che Verant­wort­lich­keit Deutsch­lands fest­ge­macht werden, viele Fakten spre­chen aber dafür. Die Frage, ob Deutsch­land Leopard-Kampf­pan­zer in die Türkei expor­tiert hat und diese im Syrien-Krieg einge­setzt wurden, bewer­ten wir mit stimmt. Ob Deutsch­land damit das Völker­recht gebro­chen hat, ist noch nicht geklärt und damit unprüf­bar.

Leopard-Panzer beim Trai­ning. (Quelle: 7th Army Trai­ning Command/ Grafen­wo­ehr; Wiki­me­dia CC-BY 2.)

Wie viele und welche Kampf­pan­zer hat Deutsch­land in welchem Zeit­rah­men in die Türkei expor­tiert?

Einer schrift­li­chen Antwort der Bundes­re­gie­rung aus dem Jahr 2011 (S. 33) zufolge wurden Leopard Kampf­pan­zer in den Ausfüh­run­gen 1 und 2 in die Türkei gelie­fert. Leopard 1‑Panzer wurden demnach im Zuge der NATO-Vertei­di­gungs­hilfe durch das Bundes­ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rium (BMV) an die Türkei expor­tiert. In zwei Phasen – einmal von 1982 bis 1984 und einmal von 1990 bis 1993 – sollen insge­samt 197 Leopard 1‑Kampfpanzer an die Türkei gegan­gen sein. Die deut­sche NATO-Vertei­di­gungs­hilfe für die Türkei wurde am 31. Dezem­ber 1994 been­det. Bedeu­ten­der Vertrags­punkt war dabei, dass sich die Türkei verpflich­tet, die gelie­fer­ten Waffen ausschließ­lich in Über­ein­stim­mung mit Arti­kel 5 des NATO-Vertrags einzu­set­zen. Demnach dürfen die erhal­te­nen Leopard-Kampf­pan­zer nur zur Vertei­di­gung gegen einen bewaff­ne­ten Angriff von außen einge­setzt werden.

Kommen wir zu den Export­zah­len des Leopard 2: Im Zuge des Ressort­ab­kom­mens zwischen den deut­schen und türki­schen Vertei­di­gungs­mi­nis­te­rien wurden von 2006 bis 2011 insge­samt 354 Kampf­pan­zer des Typs Leopard 2 A4 in die Türkei expor­tiert. Hier­bei wurde keine Vertrags­ver­pflich­tung im Sinne des Arti­kel 5‑Abkommens oder ähnli­ches getrof­fen. Jedoch darf die Türkei die Panzer nicht ohne Zustim­mung der deut­schen Bundes­re­gie­rung Drit­ten zur Nutzung über­las­sen oder weiter­ver­kau­fen. Von 1982 bis 2011 wurden somit laut Bundes­re­gie­rung 751 Kampf­pan­zer der Typen Leopard 1 und 2 von Deutsch­land in die Türkei gelie­fert (siehe Abbil­dung).

Wie schaut es im Jahr 2018 aus?
Kann oder muss im Zusam­men­hang der türki­schen Eingriffe Anfang 2018 in Syrien mit Leopard-Panzern aus deut­scher Produk­tion tatsäch­lich von einer Völker­rechts­ver­let­zung gespro­chen werden? Schauen wir zunächst auf die Export­zah­len: Laut einer Spre­che­rin des Bundes­ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­ums (BMV) wurden seit 2011 keine weite­ren Kampf­pan­zer in die Türkei expor­tiert. Dennoch war im Januar dieses Jahres eine Moder­ni­sie­rung (Minen­schutz­aus­rüs­tung) der türki­schen Leopard-Panzer durch Deutsch­land geplant. Aufgrund der Mili­tär­of­fen­sive der Türkei im Norden Syri­ens, soll die Entschei­dung über die geplan­ten Vorha­ben zur Aufrüs­tung erst durch die neue Regie­rung getrof­fen werden. Auf erneute Anfrage beim Bundes­wirt­schafts­mi­nis­te­rium (BMWI) und beim Auswär­ti­gen Amt wurde stimmtdas.org die Antwort erteilt, dass zu Voranfra­gen oder offe­nen Antrags­ver­fah­ren aufgrund des verfas­sungs­recht­lich garan­tier­ten Schut­zes von Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nis­sen der betrof­fe­nen Unter­neh­men keine Stel­lung bezo­gen werden kann.

Doch zurück zu den derzeit von der Türkei einge­setz­ten Leopard 2‑Panzern im Konflikt mit Syrien: Ist Deutsch­land durch den Export von Waffen­sys­te­men und der Möglich­keit des Einsat­zes dieser Waffen durch die Türkei völker­recht­lich verant­wort­lich? Den soge­nann­ten Draft Arti­cles der Inter­na­tio­nal Law Commis­sion (ILC) zufolge ergibt sich eine völker­recht­li­che Verant­wort­lich­keit durch Beihilfe zum völker­recht­li­chen Delikt, wenn

  1. Dieser Staat Kennt­nis über die völker­rechts­wid­ri­gen Umstände hat und trotz­dem Beihilfe leis­tet und
  2. das Handeln völker­rechts­wid­rig wäre, wenn es dieser Staat selbst bege­hen würde.

Eine völker­recht­li­che Verant­wort­lich­keit Deutsch­lands in Form von Beihilfe ergibt sich demnach dann, wenn eine völker­rechts­wid­rige Hand­lung der Türkei („Haupt­tat“) vorliegt. Die Beihil­fe­hand­lung ist völker­rechts­wid­rig, wenn sie eine signi­fi­kante Wirkung auf die Haupt­tat hat.

Quelle: Deut­scher Bundes­tag; Darstel­lung STATISTA (in Koope­ra­tion mit stimmtdas.org)

Die Türkei behaup­tet, aus dem natur­ge­ge­be­nen Recht zur Selbst­ver­tei­di­gung gehan­delt zu haben. In einem Papier der Wissen­schaft­li­chen Dienste des Deut­schen Bundes­tags wird aufge­führt, „dass die bloße Belie­fe­rung mit Rüstungs­ma­te­rial als solche […] daher noch keinen Völker­rechts­ver­stoß [begrün­det].“ In diesem Zusam­men­hang vertritt die ILC die Auffas­sung, dass ein Staat, der einem ande­ren Staat mate­ri­elle Unter­stüt­zung bereit­stellt, nicht davon ausge­hen muss, dass diese Unter­stüt­zung zur Bege­hung von Völker­rechts­ver­stö­ßen ausge­nutzt wird.

In einer Stel­lung­nahme des Auswär­ti­gen Amtes zur völker­rechts­wid­ri­gen Hand­lung Deutsch­lands wird betont, dass „die Bundes­re­gie­rung […] eine restrik­tive Rüstungs­ex­port­po­li­tik gegen­über der Türkei [verfolgt]. Zugleich handelt es sich bei der Türkei um einen NATO-Part­ner und wich­ti­gen Verbün­de­ten. Über die Ertei­lung von Geneh­mi­gun­gen für Rüstungs­ex­porte entschei­det die Bundes­re­gie­rung im Einzel­fall und im Lichte der jewei­li­gen Situa­tion nach sorg­fäl­ti­ger Prüfung unter Einbe­zie­hung außen- und sicher­heits­po­li­ti­scher Erwä­gun­gen.“ Weiter­hin wird darauf hinge­wie­sen, dass den Menschen­rech­ten dabei beson­dere Aufmerk­sam­keit gewid­met, die kommen­den Entwick­lun­gen in der Türkei und der Region genau­es­tens verfolgt, sowie die aktu­elle Situa­tion in der Geneh­mi­gungs­pra­xis berück­sich­tigt würde.

Fazit: Deutsch­land lieferte in den Jahren 1982 bis 2011 insge­samt 751 Kampf­pan­zer des Leopard-Typs 1 und 2 an die Türkei. Während im Zuge der Liefe­run­gen des Leopard 1 vertrag­lich fest­ge­hal­ten wurde, dass diese nur zur Vertei­di­gung einge­setzt werden dürf­ten, gibt es eine solche Verein­ba­rung in Bezug auf die Leopard 2‑Panzer nicht. Während der Anfang 2018 begon­ne­nen Inter­ven­tion „Oliven­zweig“ der Türkei im Norden Syri­ens wurden von Deutsch­land gelie­ferte Leopard 2‑Kampfpanzer einge­setzt. Ob Deutsch­land damit völker­recht­lich zur Verant­wor­tung gezo­gen werden kann, ist schwie­rig zu beur­tei­len. Sofern die Türkei nicht völker­rechts­wid­rig gehan­delt hat, kann Deutsch­land nicht der Beihilfe durch Waffen­lie­fe­run­gen belangt werden. Die endgül­tige Prüfung, ob dies der Fall war oder ist, steht noch aus. Einige Indi­zien spre­chen zwar für die Völker­rechts­ver­let­zung, es scheint aber als würde jeder bedin­gende Faktor sowohl von Deutsch­land als auch der Türkei so ausge­legt werden, dass es rein recht­lich nicht möglich ist, Deutsch­land aufgrund seiner Leopard-Kampf­pan­zer­lie­fe­run­gen zu belan­gen. Daher bewer­ten wir die umstrit­te­nen Liefe­run­gen und den Einsatz der Panzer in Syrien mit stimmt und die damit im Zusam­men­hang stehende (poten­ti­elle) völker­recht­li­che Verant­wort­lich­keit Deutsch­lands im Moment mit unprüf­bar.

Weitere Fakten­checks: 

Bewegt sich Deutsch­land auf Paral­lel­ge­sell­schaf­ten wie in Pari­ser Voror­ten zu?

Diese Aussage stammt aus von Alice Weidel, der Vorsit­zen­den der AfD-Bundes­tags­frak­tion. Dass Deutsch­land sich Zustän­den wie in Pari­ser Voror­ten annä­hert, stimmt nicht. Die soge­nann­ten „Banlieues“ sind anders entstan­den als Problem­vier­tel in Deutsch­land. Sebas­tian Kurten­bach, Experte für Stadt- und Migra­ti­ons­for­schung, weist dementspre­chend auf räum­li­che Unter­schiede sowie Unter­schiede in der Arbeits­lo­sen­quote hin. Der zweite Teil der Aussage Weidels, bezüg­lich „Paral­lel­ge­sell­schaf­ten“, ist Kurten­bach zufolge nicht über­prüf­bar. Die Daten­lage sei nicht ausrei­chend, zudem sei der Begriff „Paral­lel­ge­sell­schaft“ an sich nicht eindeu­tig zu defi­nie­ren.

von Linda Ruppert und Ines Eisele

Was ist mit „Zustän­den in Pari­ser Voror­ten“ gemeint?
Alice Weidel führt den Begriff nicht weiter aus. Sehr wahr­schein­lich bezieht sie sich auf die soge­nann­ten „Banlieues“, benach­tei­ligte Rand­ge­biete fran­zö­si­scher Groß­städte und vor allem von Paris. Ein Groß­teil dieser Vorstädte entstand nach dem Zwei­ten Welt­krieg im Zuge einer massi­ven Wohnungs­not, was zum Bau neuer Hoch­haus­sied­lun­gen in der Nähe von Indus­trie­stand­or­ten führte. Die als Symbo­lik des wirt­schaft­li­chen Aufschwungs gedach­ten Bauten erwie­sen sich bald infra­struk­tu­relle Fehl­pla­nun­gen.

Die leer­ste­hen­den Wohnun­gen wurden, so die Bundes­zen­trale für poli­ti­sche Bildung (bpb), insbe­son­dere von Einwan­de­rern aus ehema­li­gen fran­zö­si­schen Kolo­nien in Nord­afrika bezo­gen. Seit der Wirt­schafts­krise in den 1970er Jahren herrscht eine hohe Arbeits­lo­sig­keit unter den Bewoh­ne­rIn­nen der Banlieues. Poli­ti­sche Vernach­läs­si­gung, sozi­al­räum­li­che Ausgren­zun­gen, infra­struk­tu­relle Mängel und eine hohe Krimi­na­li­täts­rate prägen seit­her diese Vorstadt­ge­biete.

Nicht zuletzt führte die Stig­ma­ti­sie­rung der Gebiete als „soziale Brenn­punkte“ oder „Ghet­tos“ zu weite­rer Diskri­mi­nie­rung, Rassis­mus, Benach­tei­li­gung und Ausgren­zung – und bietet damit einen Nähr­bo­den für Paral­lel­ge­sell­schaf­ten. In den letz­ten Jahren gab es in den Banlieues immer wieder gewalt­tä­tige Ausschrei­tun­gen zwischen Jugend­li­chen und der Poli­zei, wie der Erzie­hungs­wis­sen­schaft­ler Martin Bitt­ner beschreibt.

Bewegt sich Deutsch­land auf vergleich­bare Zustände zu?
Groß­städte haben laut dem Sozi­al­wis­sen­schaft­ler Sebas­tian Kurten­bach in Deutsch­land zunächst einmal eine andere Sied­lungs­struk­tur. Es gibt demnach keine Satel­li­ten­städte in ähnli­cher Größe, welche nahezu voll­stän­dig von geför­der­tem Wohn­raum geprägt sind, Problem­vier­tel hier­zu­lande sind klei­ner und liegen inner­halb der Städte.

Die Situa­tion, so der Experte für Stadt- und Migra­ti­ons­for­schung weiter, sei schlicht­weg eine andere: „Eines der Probleme in Frank­reich ist, dass Jugend­li­che aus stig­ma­ti­sier­ten Wohn­ge­bie­ten selbst bei guten Schul­leis­tun­gen nicht diesel­ben Chan­cen bekom­men wie Jugend­li­che aus Orten mit einem guten Ruf.

In Deutsch­land wird Versa­gen eher indi­vi­dua­li­siert, in manchen der Pari­ser Voror­ten wird es eine kollek­tive Erfah­rung und als Diskri­mi­nie­rung wahr­ge­nom­men. Daraus würde auch die Bereit­schaft erwach­sen, dauer­haft in Grup­pen gegen Vertre­ter des Staa­tes zu handeln. Das sehe man in Deutsch­land nur sehr verein­zelt, so Kurten­bach. Auch Jugend­ar­beits­lo­sig­keit hat dem Exper­ten zufolge in Deutsch­land nicht dieselbe Quali­tät wie in fran­zö­si­schen Problem­vier­teln. Ange­sichts der aktu­el­len wirt­schaft­li­chen Entwick­lung Deutsch­lands sei es auch nicht wahr­schein­lich, dass sich das bald ändert.Auch wenn man die Krimi­na­li­tät als Para­me­ter heran­zieht, bestä­tigt sich Kurten­bach zufolge nicht das Bild, dass Deutsch­land sich auf banlieue-ähnli­che Zustände zu bewege. Es lasse sich kein rasan­ter Anstieg der Jugend­ge­walt fest­stel­len, in Berlin sei die Anzahl der tatver­däch­ti­gen Jugend­li­chen bei Gewalt­de­lik­ten in den letz­ten Jahren sogar zurück­ge­gan­gen.Alice Weidels Aussage, Deutsch­land bewege sich „rasant auf Zustände wie in Pari­ser Voror­ten zu“, bezeich­net der Wissen­schaft­ler von der Univer­si­tät Biele­feld als „selek­tive Wahr­neh­mung der Situa­tion“.

Beschleu­nigt die „Massen­ein­wan­de­rung von Musli­men“ seit 2015 die Bildung von Paral­lel­ge­sell­schaf­ten?
Mediale Diskus­sio­nen um soge­nannte Paral­lel­ge­sell­schaf­ten gibt es sowohl in Frank­reich als auch in Deutsch­land seit Jahren. In der deut­schen Poli­tik werden laut Geflüch­tete mit der Entste­hung von Paral­lel­ge­sell­schaf­ten in Verbin­dung gebracht. Klaus J. Bade, Direk­tor des Insti­tuts für Migra­ti­ons­for­schung und Inter­kul­tu­relle Studien (IMIS) negiert auf Anfrage von stimmtdas.org die Exis­tenz von Paral­lel­ge­sell­schaf­ten. Krite­rien für Paral­lel­ge­sell­schaf­ten im klas­si­schen Sinne würden in Deutsch­land nicht erfüllt. Dazu gehör­ten:

  • eine mono­kul­tu­relle Iden­ti­tät
  • ein frei­wil­li­ger, bewuss­ter sozia­ler Rück­zug
  • eine weit­ge­hende Doppe­lung von Insti­tu­tio­nen des Staa­tes

In einzel­nen Städ­ten seien zwar sich selbst abgren­zende ethni­sche Kolo­nien entstan­den – einer­seit in Gestalt von einzel­nen Stra­ßen­zü­gen, ande­rer­seits in Gestalt von Netz­wer­ken und Groß­fa­mi­lien. Dabei handele es sich aber um seltene Erschei­nun­gen, die durch ihre Auffäl­lig­keit und die damit einher­ge­hende öffent­li­che Denun­zia­tion das Gesamt­bild verzerr­ten. Dort habe sich zum Teil auch eine Doppe­lung von Insti­tu­tio­nen heraus­ge­bil­det, unter ande­rem die soge­nann­ten „Frie­dens­rich­ter“. Jedoch sind derar­tige Gege­ben­hei­ten laut dem Migra­ti­ons­for­scher Ausnah­men, welche die Regel bestä­ti­gen. Insge­samt sei Inte­gra­tion in Deutsch­land immer noch besser als ihr Ruf. Ob spezi­ell die starke Zuwan­de­rung von 2015/16 daran etwas ändern werde, hänge entschei­dend von der Inte­gra­ti­ons­för­de­rung und von der klaren Posi­tio­nie­rung des Einwan­de­rungs­lan­des im Blick auf seine verfas­sungs­ge­mä­ßen Grund­werte ab.


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Auch Kurten­bachs Einschät­zung zufolge kommen Paral­lel­ge­sell­schaf­ten in Deutsch­land nicht oder nur sehr verein­zelt vor. Zudem sei der Begriff Paral­lel­ge­sell­schaf­ten an sich sehr schwie­rig zu verwen­den. Er werde häufig als poli­ti­sches Schlag­wort benutzt, tauge aber weni­ger zum analy­ti­schen, wissen­schaft­li­chen Gebrauch im Kontext von Zuwan­de­rung. Insge­samt liegen laut Kurten­bach keine belast­ba­ren Daten vor, die bewei­sen oder wider­le­gen, dass sich durch die aktu­elle Zuwan­de­rung Geflüch­te­ter vermehrt paral­lel­ge­sell­schaft­li­che Struk­tu­ren gebil­det haben. Dementspre­chend sei auch ein Vergleich mit der Situa­tion in ande­ren Ländern wie etwa Frank­reich nicht möglich.

Fazit: Alice Weidels Aussage, Deutsch­land bewege sich rasant auf Zustände wie in Pari­ser Voror­ten zu, stimmt nicht. Der Experte für Stadt- und Migra­ti­ons­for­schung, Sebas­tian Kurten­bach, verweist in diesem Zusam­men­hang auf räum­li­che Unter­schiede sowie Unter­schiede in der Arbeits­lo­sen­quote. Die zweite Aussage der AfD-Poli­ti­ke­rin Weidels, die „Einwan­de­rung gläu­bi­ger Muslime seit 2015 beschleu­nige die Entste­hung von Paral­lel­ge­sell­schaf­ten“, ist nicht über­prüf­bar. Der Begriff ist analy­tisch schwer zu fassen und für eine verläss­li­che Analyse ist Kurten­bach zufolge die Daten­lage nicht ausrei­chend. Dem Migra­ti­ons­for­scher Klaus Klaus J. Bade zufolge sind Phäno­mene, die land­läu­fig mit dem Begriff “Paral­lel­ge­sell­schaf­ten” verbun­den werden, selten und lokal stark begrenzt.

Flücht­lings­krise durch Fleisch-Exporte?

Flücht­lings­krise durch Fleisch-Exporte?

Die Aussage Katrin Göring-Eckardts, der Export von hoch subven­tio­nier­tem Rest-Hühner­fleisch nach Afrika stelle die Flucht­ur­sa­che für soma­li­sche Bauern dar, stimmt eher nicht. Während in den Jahren 2010 bis 2015 keiner­lei Fleisch nach Soma­lia expor­tiert wurde, waren es 2016 8,3 Tonnen unzer­teil­tes Hühner­fleisch und damit kein Rest-Fleisch. Subven­tio­nen oder Frei­han­dels­ab­kom­men zwischen Deutsch­land und Soma­lia bestehen nicht. Ob ein Zusam­men­hang zwischen dem Hühner­fleisch­ex­port und der Anzahl der soma­li­schen Geflüch­te­ten besteht, ist unklar.

Katrin Göring-Eckardt traf diese Aussage im Wahl­kampf am 04. Septem­ber 2017 während des TV-Drei­kamp­fes von Linken, Grünen und CSU im ZDF (28:50). Das Zitat fiel im Kontext der Bekämp­fung von Flucht­ur­sa­chen mit dem Hinweis, dass auch Deutsch­land akti­ver Verur­sa­cher von Flucht­ur­sa­chen sei. Wir über­prü­fen dieses Zitat auf Basis der Annahme, dass Göring-Eckardt mit “uns” die Bundes­re­pu­blik Deutsch­land meinte.   

Zunächst einige Fakten zu Soma­lia: Von Januar bis Septem­ber 2017 regis­trierte das Bundes­amt für Migra­tion 5.285 Asyl­su­chende aus dem ostafri­ka­ni­schen Land (im Vergleich zu 16.088 aus dem Irak oder 36.832 aus Syrien). Die Land­wirt­schaft trägt in Soma­lia rund 60 Prozent zum BIP bei und ist somit der Haupt­be­schäf­ti­gungs­sek­tor des Landes.

Im Jahr 2016 expor­tierte Deutsch­land Nahrungs­mit­tel tieri­schen Ursprungs im Wert von 21.114 Millio­nen Euro. Davon macht der Export von Hühner­fleisch rund 849 Millio­nen Euro aus. In den Jahren 2013 bis 2015 wurden davon wiederum durch­schnitt­lich 1,6 Prozent in soge­nannte Least Deve­lo­ped Coun­tries (LDCs) expor­tiert, zu denen auch Soma­lia zählt.

Und wie viel deut­sches Hühner­fleisch geht konkret nach Soma­lia?

Auf Anfrage von stimmtdas.org antwor­tete das Bundes­amt für Ernäh­rung und Land­wirt­schaft (BMEL), dass Deutsch­land in den Jahren 2010 bis 2015 weder Fleisch­wa­ren noch genieß­bare Schlachtne­ben­er­zeug­nisse nach Soma­lia expor­tiert hat. 2016 seien 18,9 Tonnen im Wert von 51.000 Euro expor­tiert worden. 8,3 Tonnen im Wert von 14.000 Euro entfie­len laut BMEL dabei auf die Kate­go­rie Hühner (unzerteilt/gefroren). Teile oder Schlachtne­ben­er­zeug­nisse von Hühnern seien nicht nach Soma­lia expor­tiert worden.

Hohe Subven­tio­nie­rung: In Soma­lia Fehl­an­zeige

Im Okto­ber 2016 verein­barte die Euro­päi­sche Union das seit 2007 kontro­vers disku­tierte Frei­han­dels­ab­kom­men mit den sechs afri­ka­ni­schen Ländern Nami­bia, Bots­wana, Swasi­land, Südafrika, Leso­tho und Mosam­bik. Die Länder erhal­ten dadurch zoll­freien Zugang zum EU-Binnen­markt, im Gegen­zug öffnen die afri­ka­ni­schen Handels­part­ner ihre Märkte für Produkte aus Europa und besei­ti­gen Zölle für die Einfuh­ren aus Europa. Das Abkom­men wird dafür kriti­siert, den afri­ka­ni­schen Markt durch billige Importe aus Deutsch­land zu gefähr­den. Mit Soma­lia exis­tiert derzeit jedoch kein vergleich­ba­res Abkom­men.

Fazit: In den Jahren 2010 bis 2015 wurden weder Rest- noch andere Fleisch­erzeug­nisse nach Soma­lia expor­tiert. 2016 wurden 8,3 Tonnen unzer­teil­tes und gefro­re­nes Hühner­fleisch in das Land expor­tiert. Noch genieß­bare Schlachtne­ben­er­zeug­nisse, also Rest-Hühner­fleisch, wurde laut Aussage des BMEL seit 2010 nicht expor­tiert. Ebenso liegt keine Subven­tio­nie­rung und kein Frei­han­dels­ab­kom­men für den Waren­ex­port von Deutsch­land nach Soma­lia vor. Inwie­fern ein Zusam­men­hang zwischen Hühner­fleisch­ex­por­ten und Flucht­ur­sa­chen von Soma­lie­rIn­nen besteht, lässt sich nicht eindeu­tig fest­stel­len. Dass Hühner­fleisch­ex­porte auf brei­ter Front soma­li­schen Land­wir­ten das Geschäft kaputt machen und diese deshalb flie­hen, erscheint jedoch aufgrund der gerin­gen Export­zah­len zumin­dest in Bezug auf Deutsch­land unwahr­schein­lich. Da zwar keine subven­tio­nier­ten (Rest-)Hühnerfleischexporte nach Soma­lia bestehen, Göring-Eckardts These aber auf andere LCDs durch­aus zutref­fen mag, stimmt das Zitat der Grünen­po­li­ti­ke­rin eher nicht.


Update 24.10.2017

Das Team von Kath­rin Göring-Eckardt hat auf twit­ter auf unse­ren Fakten­check reagiert.

Veröffentlicht am Kategorien Stimmt eher nichtSchlagwörter Die Grünen, , Katrin Göring Eckardt1 Kommentar zu Flücht­lings­krise durch Fleisch-Exporte?

Der Trump will von uns die Verdop­pe­lung unse­res Rüstungs­etats. Zu meinem Erschre­cken haben CDU, CSU und FDP beschlos­sen, sie machen da mit.

Der Trump will von uns die Verdop­pe­lung unse­res Rüstungs­etats. Zu meinem Erschre­cken haben CDU, CSU und FDP beschlos­sen, sie machen da mit.

Diese Aussage von Vize­kanz­ler und Bundes­au­ßen­mi­nis­ter Sigmar Gabriel stimmt über­wie­gend, ist aber verein­fa­chend. Am 25. Mai 2017 forderte Donald Trump alle NATO-Mitglied­staa­ten auf, die gemein­sam verein­barte Stei­ge­rung der Rüstungs­aus­ga­ben um zwei Prozent des BIPs einzu­hal­ten. Dies entsprä­che für Deutsch­land unge­fähr einer Verdopp­lung des Rüstungs­etats. Aller­dings ist dies keine Forde­rung Trumps alleine, sondern viel­mehr ein Beschluss aller NATO-Mitglieds­staa­ten — und damit auch der SPD, die zu dem Zeit­punkt an der Regie­rung Deutsch­lands betei­ligt war. Korrekt ist weiter­hin, dass sich CDU, CSU und FDP für die Einhal­tung des beschlos­se­nen Ziels ausspre­chen. Die FDP fordert in diesem Zuge eine Erhö­hung der Ausga­ben für die inter­na­tio­nale Sicher­heit auf drei Prozent des BIPs.

Dass Trump von Deutsch­land verlange, sein Rüstungs­etat zu verdop­peln, sagte Sigmar Gabriel am 28. August 2017 während einer Wahl­kampf­rede im nieder­säch­si­schen Salz­git­ter. Gabriel bezog sich dabei auf das im Jahr 2006 beschlos­sene frei­wil­lige Abkom­men der NATO-Mitglieds­staa­ten, jähr­lich zwei Prozent ihres Brut­to­in­lands­pro­duk­tes in Mili­tär- und Rüstungs­aus­ga­ben zu inves­tie­ren. Dieses soge­nannte Zwei-Prozent-Ziel wurde auf dem Gipfel­tref­fen für euro-atlan­ti­sche Sicher­heit in Wales im Jahr 2014 bestärkt und um eine zeit­li­che Kompo­nente ergänzt: Ziel aller Mitglied­staa­ten ist es, sich bis 2024 dem Richt­wert von zwei Prozent anzu­nä­hern. (Zu dem Thema Zwei-Prozent-Ziel veröf­fent­lichte stimmtdas.org bereits einen Arti­kel.)

Inwie­fern stimmt also die Aussage, dass Trump von Deutsch­land die Verdop­pe­lung des Rüstungs­etats wolle?
Am 25. Mai diesen Jahres forderte Donald Trump auf dem NATO-Gipfel­tref­fen in Brüs­sel alle Mitglied­staa­ten auf, den gemein­sam verein­bar­ten nach­zu­kom­men. Demnach stimmt die Aussage Sigmar Gabri­els, ist aber verein­fa­chend, denn nicht Donald Trump allein forderte die Verdopp­lung, diese wurde viel­mehr auf gemein­sa­mer Basis aller NATO-Mitglie­der getrof­fen.

Was heißt das Zwei-Prozent-Ziel für Deutsch­land?
Das deut­sche Brut­to­in­lands­pro­dukt (BIP) belief sich 2016 auf 3,13 Billio­nen Euro. Davon gab Deutsch­land  34,2 Milli­ar­den Euro für Vertei­di­gungs­zwe­cke aus, also 1,1 Prozent des BIP. Der aktu­elle Stand in Bezug auf das Zwei-Prozent-Ziel sieht folgen­der­ma­ßen aus: Laut eines Entwurfs des Vertei­di­gungs­haus­hal­tes für das Jahr 2017 soll der Rüstungs­etat auf 37 Milli­ar­den Euro gestei­gert werden. Um die Ziel­marke von zwei Prozent zu errei­chen, soll der Rüstungs­etat auf 62,6 Milli­ar­den Euro jähr­lich gestei­gert werden.

Und die SPD ist erschro­cken?
Der gemein­same NATO-Beschluss wurde unter Betei­li­gung aller Mitglieds­län­der, also einschließ­lich Deutsch­lands, getrof­fen. Zu dieser Zeit stellte die SPD den Außen­mi­nis­ter, der als deut­scher Chef­di­plo­mat mit am Tisch der NATO-Verhand­lun­gen saß. Nun begrün­det Martin Schulz das Abrü­cken von den Bünd­nis-Verein­ba­run­gen damit, dass das NATO-Ziel nicht parla­men­ta­risch legi­ti­miert sei. Es bleibt jedoch fest­zu­hal­ten, dass das Zwei-Prozent-Ziel 2014 zwar ohne parla­men­ta­ri­sche Mitwir­kung, aber unter Betei­li­gung von SPD-Poli­ti­kern bekräf­tigt wurde.  

Wie stehen nun CDU, CSU und FDP zu den Zwei-Prozent-Forde­run­gen?
CDU/CSU:
Erst im Februar 2017 erin­nerte Angela Merkel an die Verpflich­tung, das Zwei-Prozent-Ziel einzu­hal­ten und die notwen­di­gen Ausga­ben­stei­ge­run­gen zu veran­las­sen. Ebenso bestä­tigt Ursula von der Leyen, dass die Verein­ba­run­gen mit der NATO einzu­hal­ten sind. Eine Pres­se­mit­tei­lung der Frak­tion CDU/CSU bestä­tigt dieses Vorha­ben und begrün­det es mit einer grund­le­gend verän­der­ten Sicher­heits­lage, auf die Deutsch­land künf­tig vorbe­rei­tet sein müsse.

FDP: Im Wahl­pro­gramm der FDP erklärt die Partei, dass sie die jüngs­ten Beschlüsse der NATO „in vollem Umfange“ mittrage und eine weitere Anhe­bung bis 2024 umset­zen möchte. Zudem wird im Partei­pro­gramm erläu­tert, dass aufgrund der Wahl Trumps zum US-Präsi­den­ten weiter in die Stär­kung der  Euro­päi­schen Union inves­tiert werden müsse. In diesem Zuge fordert die FDP lang­fris­tig, dass drei Prozent des BIPs in die inter­na­tio­nale Sicher­heit inves­tiert werden.

Fazit: Es ist korrekt, dass Donald Trump im Mai 2017 alle Mitglied­staa­ten der NATO und damit auch Deutsch­land dazu aufrief, die verein­bar­ten zwei Prozent des BIPs für Rüstung und Mili­tär auszu­ge­ben, was unge­fähr einer „Verdopp­lung des Rüstungs­etats“ entspricht. Der Entschluss dazu basiert jedoch nicht alleine auf Trumps Forde­run­gen, sondern viel­mehr auf dem gemein­sa­men Entschluss aller NATO-Mitglie­der. Auch SPD-Minis­ter waren an den Beschlüs­sun­gen betei­ligt, von denen sich die Partei jetzt zurück­zie­hen möchte. Weiter­hin ist es korrekt, dass sich CDU/CSU und FDP für die Einhal­tung des Zwei-Prozent-Ziels bis 2024 ausspre­chen. Insge­samt bewer­ten wir das Zitat von Gabriel deshalb mit stimmt über­wie­gend, ist aber verein­fa­chend.


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