Die klei­nen Unter­neh­men sind die einzi­gen, die noch wirk­lich Ausbil­dungs­plätze bereit­stel­len; die großen machen das kaum noch.”

Die Behaup­tung von Sahra Wagen­knecht, die großen Unter­neh­men bilde­ten kaum noch aus, stimmt teil­weise, ist aber irre­füh­rend. Wagen­knecht verwen­det zur Unter­maue­rung ihrer Aussage Daten aus einer Unter­su­chung der Kredit­an­stalt für Wieder­auf­bau (KfW). Während die Grenze, ab wann ein Unter­neh­men dem Mittel­stand zuge­ord­net wird, in Deutsch­land nicht ganz klar defi­niert ist, legt die KfW diesen Begriff rela­tiv weit aus. Dadurch vergrö­ßert sich der Kreis von Mittel­ständ­lern, die für Förde­run­gen durch die Kredit­an­stalt in Frage kommen. Die offi­zi­el­len Berufs­bil­dungs­sta­tis­ti­ken wider­spre­chen jedoch den Zahlen der KfW.

Sahra Wagen­knecht plädiert für eine stär­kere staat­li­che Förde­rung von klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men, nicht aber von Groß­un­ter­neh­men. Am 11. März argu­men­tierte sie als Gast in der Talk­show „Anne Will“ wie folgt:

Die klei­nen Unter­neh­men sind die einzi­gen, die noch wirk­lich Ausbil­dungs­plätze bereit­stel­len; die großen machen das kaum noch.“

Wagen­knecht bezieht sich in ihrer Aussage auf eine Unter­su­chung der KfW (Kredit­an­stalt für Wieder­auf­bau) aus dem Jahr 2016, wie das Büro der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den der Partei Die Linke auf Anfrage von stimmtdas.org bestä­tigte. Der Titel der KfW-Studie lautet: „Neun von zehn Auszu­bil­den­den lernen im Mittel­stand – Hand­werk geht voran”.

(Quelle: BiBB Daten­re­port zum Berufs­bil­dungs­be­richt; Hrsg. Bundes­in­sti­tut für Berufs­bil­dung, Bonn; jewei­li­ger Jahr­gang)

Dem steht die Daten­lage des Bundes­in­sti­tuts für Berufs­bil­dung (BiBB) entge­gen, einer nach­ge­ord­ne­ten Dienst­stelle des „Bundes­mi­nis­te­ri­ums für Bildung und Forschung“, die jähr­lich den „Daten­re­port zum Berufs­bil­dungs­be­richt“ veröf­fent­licht.Demnach sank die Zahl der Ausbil­dungs­plätze in den Jahren 2008 bis 2016 über alle Betriebs­klas­sen­grö­ßen hinweg, bei den Groß­be­trie­ben um etwa 50.000 Ausbil­dungs­plätze auf rund 450.000.

Die Daten­ba­sen der Statis­ti­ken unter­schei­den sich in der Abgren­zung des Begrif­fes „Mittel­stand“. Während das BiBB den Begriff in Über­ein­stim­mung mit der Bundes­agen­tur für Arbeit und dem KMU-Schwel­len­wert der EU (KMU=kleine und mitt­lere Unter­neh­men) verwen­det, weitet der Mittel­stands­för­de­rer KfW den Begriff beträcht­lich aus. Die Kredit­bank ordnet auch Betriebe dem Mittel­stand zu, die in der BiBB-Statis­tik als Groß­un­ter­neh­men geführt werden. So betrach­tet beispiels­weise die EU-Kommis­sion Unter­neh­men bis zu einem Jahres­um­satz von 50 Millio­nen Euro als mittel­stän­disch, während die KfW diese Grenze erst bei 500 Millio­nen Euro ansetzt.

Und wessen Defi­ni­tion von Mittel­stand ist nun rich­tig?

Der Mittel­stand ist ein eher deut­scher Begriff und leider sehr unge­nau defi­niert, was dann zu solchen Situa­tio­nen führen kann“, erklärt Prof. Dr. Jörn Block von der Forschungs­stelle Mittel­stand der Univer­si­tät Trier auf Anfrage von stimmtdas.org. Der Begriff und die Defi­ni­tion würden manch­mal sehr weit gefasst, sodass fast alle Unter­neh­men, die inha­ber­ge­führt sind, darun­ter fielen.

Für die Inter­pre­ta­tion des BiBB könnte letzt­end­lich sein Gewicht als Behörde, die unmit­tel­bar dem Bund unter­stellt ist, spre­chen. Als solche beein­flusst das BiBB mit jähr­li­chen Berufs­bil­dungs­be­rich­ten nicht nur die Diskus­sion in der Bundes­re­gie­rung, sondern auch in der Öffent­lich­keit maßgeb­lich.

Fazit: Die Zahlen aus den Berufs­bil­dungs­be­rich­ten der Regie­rung spre­chen eine andere Spra­che als die der KfW-Unter­su­chung, auf die Sahra Wagen­knecht sich beruft. Wagen­knecht hat zwar recht, dass klei­nere und mitt­lere Unter­neh­men in Deutsch­land das Gros der Ausbil­dungs­plätze zur Verfü­gung stel­len obwohl auch dort die Zahlen zurück­ge­gan­gen sind. Die Poli­ti­ke­rin sugge­riert aber, dass sich dieser Trend stetig verstärkt und Groß­un­ter­neh­men zuneh­mend weni­ger Ausbil­dungs­plätze zur Verfü­gung stel­len. Orien­tiert man sich an der Gewich­tung von Bundes­be­hör­den und nicht am Maßstab des Mittel­stand-Förde­rers KfW, gab es im Jahr 2008 mit knapp 500.000 Ausbil­dungs­plät­zen tatsäch­lich noch rund 50.000 Ausbil­dungs­plätze mehr in Groß­be­trie­ben. Seit 2010 hält sich die Zahl aber konstant auf einem Niveau von etwa 450.000 pro Jahr. Deshalb bewer­ten wir Wagen­knechts Aussage mit stimmt teil­weise, ist aber irre­füh­rend.

Recher­che­ma­te­rial (E‑Mail-Konver­sa­tion mit Prof. Block)

Profi­tie­ren von der Soli-Abschaf­fung nur die Reichen?

Profi­tie­ren von der Soli-Abschaf­fung nur die Reichen?

Die Behaup­tung von Frau Peter stimmt, ist jedoch irre­füh­rend. Das Volu­men des Soli beträgt zwar 18 Milli­ar­den und auch die Vertei­lung der Entlas­tung stimmt; es werden aber abso­lute und rela­tive Werte vergli­chen, was in die Irre führt.

Frau Peter bezieht sich auf eine schon länger geführte Diskus­sion über die steu­er­li­che Entlas­tung der Bundes­bür­ger, unter ande­rem mit Hilfe der Abschaf­fung des Soli­da­ri­täts­zu­schla­ges. Sie verweist in ihrem Diskus­si­ons­bei­trag auf die vertei­lungs­po­li­ti­schen Konse­quen­zen aus der Abschaf­fung des Solis, die sie als unge­recht empfin­det.

Das Bundes­fi­nanz­mi­nis­te­rium (BMF) schätzt das Steu­er­auf­kom­men aus dem Soli­da­ri­täts­zu­schlag für 2018, wie von Simone Peter geäu­ßert, auf 18,2 Milli­ar­den Euro. Nach Berech­nun­gen des entfal­len auf das oberste Zehn­tel (Dezil) aller Einkünfte 61,6 % des Aufkom­mens am Soli­da­ri­täts­zu­schlag. Das sind rund 11 Milli­ar­den Euro (siehe ). Die unte­ren vier Zehn­tel aller Einkünfte (1. bis 4. Dezils der Tabelle) erge­ben in der Addi­tion 60 Millio­nen Euro (siehe Tabelle). Das sind insge­samt 0,3 % der Gesamt­summe (siehe Tabelle). 

Frau Peter argu­men­tiert bei der Vertei­lungs­wir­kung in der ersten Hälfte ihrer Aussage mit abso­lu­ten Zahlen („etwa 11 Milli­ar­den“), in der zwei­ten Hälfte aber mit einem prozen­tua­len Anteil („0,3“ %). Beide Zahlen neben­ein­an­der gestellt erge­ben keinen aussa­ge­kräf­ti­gen Vergleich. Aussa­ge­kräf­ti­ger wäre eine Gegen­über­stel­lung entwe­der der prozen­tua­len Beträge: 62 % des erspar­ten Solis kommen den oberen Einkom­mens­klas­sen zugute und nur 0,3 % den unte­ren oder in abso­lu­ten Beträ­gen: 11 Milli­ar­den des erspar­ten Solis kommen den oberen Einkom­mens­klas­sen zugute und nur 60 Millio­nen den unte­ren.

Fazit:
Obwohl die genann­ten Zahlen stim­men, ist die Aussage irre­füh­rend, weil die Zahlen in einem falschen Vergleich präsen­tiert werden.

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